AHV und IV Renten werden an Teuerung angepasst

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Teuerung angepasst werden.

Mehrere Schweizer Banknoten liegen auf einem Tisch. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AHV- und IV-Renten werden an die Preisentwicklung angepasst und steigen um 1,5 Prozent.
  • Unverändert bleiben Renten, die 2008 sowie zwischen 2010 und 2014 erstmals ausgerichtet und noch nie angepasst wurden.

Wer seit 2015 eine Hinterlassenen- oder Invalidenrente der obligatorischen zweiten Säule erhält, bekommt ab nächstem Jahr mehr Geld. Die Renten werden an die Preisentwicklung angepasst und steigen um 1,5 Prozent.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Teuerung angepasst werden. Eine erste Anpassung erfolgt nach drei Jahren, danach sind die Anpassungen mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und werden in der Regel alle zwei Jahre vorgenommen.

Unverändert bleiben 2019 Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die 2008 sowie zwischen 2010 und 2014 erstmals ausgerichtet wurden und noch nie angepasst wurden, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mitteilte.

2018 unter Preisindizes

Dies liegt daran, dass der Index der Konsumentenpreise im September 2018 unter den Preisindizes in diesen Jahren lag. Gleiches gilt für die nachfolgende Anpassung der Renten, die vor 2010 erstmals ausgerichtet wurden. Diese werden im Rahmen der nächsten AHV-Rentenerhöhung geprüft, also frühestens auf 2021.

Die Renten, für die das Gesetz keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden von den Vorsorgeeinrichtungen nach ihren finanziellen Möglichkeiten angepasst.