Altersheime: Deshalb durften Basler Senioren nicht mehr duschen!

In diversen Altersheimen in Basel wurden Spuren von Legionellen entdeckt. Die Konsequenz: Senioren dürfen nicht mehr duschen.

Legionellen können für Erkrankungen mit Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und hohem Fieber verantwortlich sein. - Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell dürfen Senioren in Basler Altersheimen nicht mehr duschen.
  • Der Grund dafür sind Legionellen.
  • Dabei handelt es sich um Bakterien, die eine gefährliche Lungenkrankheit auslösen können.

In mehr als der Hälfte der getesteten Alters- und Pflegeheime in Basel wurden gefährliche Legionellen im Duschwasser entdeckt. In einigen Fällen war die Situation so ernst, dass den Bewohnern das Duschen untersagt wurde. So berichtet es heute die «bz Basel».

Überraschende Funde im Duschwasser

Krankheitserreger sind überall zu finden – auf Türklinken, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Toiletten. Doch wer hätte gedacht, dass sie sich auch im Duschwasser tummeln?

Genau dort hat das Kantonale Laboratorium von Basel die gefährlichste Art von Legionellen – Legionella pneumophila – gefunden. Und zwar in 11 von 17 untersuchten Alters- und Pflegeheimen.

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Legionellen sind Bakterien, die normalerweise harmlos in Gewässern oder feuchtem Boden leben. Im Normalfall ist das problemlos. Aber wenn sie versehentlich eingeatmet werden, sieht die Sache schon anders aus. Zum Beispiel beim Duschen können sie bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder älteren Personen zur tödlichen Lungenkrankheit führen.

Gefahr für Senioren und Immungeschwächte

Trotz Behandlungsmöglichkeiten endet die durch Legionellen verursachte Lungenkrankheit in einem von zehn Fällen tödlich. Gefährdet sind aber beispielsweise geschwächte Senioren. Deshalb überwacht der Kanton gezielt öffentliche Einrichtungen wie Altersheime.

Übrigens: In acht der elf Heime, in denen Legionella pneumophila gefunden wurde, stellte das Kantonslabor laut «bz Basel» sogar eine «massive» Kontamination fest. In diesen Fällen wurde ein Duschverbot verhängt.

Erst wenn Laboranalysen zeigen, dass das Duschwasser wieder den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird dieses aufgehoben.