Anklage: 15 Jahre für mutmasslichen Solothurner Brandstifter

Ein ehemaliger Feuerwehrmann steht wegen zwölf Brandstiftungen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft.

Im Prozess wegen der Brandserie im Solothurner Wasseramt 2022 wies der 35-jährige Angeklagte die zwölf vorgeworfenen Brandstiftungen erneut zurück. (Archivbild) - sda - Kantonspolizei Solothurn

Im Prozess zur Brandserie im Solothurner Wasseramt im Jahr 2022 hat der Staatsanwalt für den 35-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Das Gesamtbild des Beweisergebnisses stimmt gemäss Staatsanwalt. Mögliches Motiv war demnach die von einem anderen Feuerwehrmann zurückgewiesene Liebe. Die Brandherde hätten sich «extrem geglichen», sagte der Staatsanwaltschaft am Montag in seinem Plädoyer.

Konkret soll der Schweizer wegen mehrfacher Brandstiftung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfacher Tierquälerei schuldig befunden werden, fordert der Staatsanwalt. Bei einem Brand waren zehn Schafe getötet worden. Angeklagt ist der ehemalige Feuerwehrmann wegen insgesamt zwölf Brandstiftungen. Es gab keine Verletzten.

Gefahr für Leib und Leben

Gemäss Staatsanwaltschaft waren jedoch Menschen an Leib und Leben gefährdet. Offenbar habe eine emotionale Krise des 35-Jährigen zur Brandserie geführt, hielt der Staatsanwaltschaft fest. Er soll sich demnach in einen Mann seiner Feuerwehr verliebt und diesen bedrängt haben.

Dieser «Mister X» habe ihn jedoch unmissverständlich zurückgewiesen. Der Angeklagte habe mit der Staatsanwaltschaft nicht darüber sprechen wollen. Die Bevölkerung habe ein anderes Bild des Mannes gehabt, führte der Staatsanwalt aus.

Beliebt und geschätzt

Er sei überaus beliebt und geschätzt gewesen. Viele hätten geglaubt, es sei der Falsche verhaftet worden. Seit der Verhaftung des Mannes im Mai 2022 habe es keine vergleichbaren Fälle mehr gegeben.

Es gebe «erdrückende, glasklare Beweise», dass der Angeklagte die Brandstiftungen verübt habe. Dazu gehörten auch verschiedene DNA-Spuren und Handy-Randdaten zu seinen Standorten zum Zeitpunkt der Brände. An einem Sonntag nach Brandstiftungen habe er nach dem Ausschlafen als Erstes eine neue Packung Anzündwolle gekauft.

Beweis durch Videoaufnahme?

Es gebe ein Video, auf dem ein E-Biker bei einem Brand im Mai vorbeigefahren sei, hielt der Staatsanwalt fest. Der Mann auf dem Velo habe die später beim Angeklagten gefundene Jacke getragen, auf der es Spuren gebe. Abklärungen ergaben laut Anklage, dass er kurz vor den Bränden in der Nacht bei Google Maps nach möglichen Objekten suchte.

Ein forensisch-psychiatrischer Gutachter schloss beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Pyromanie (krankhafter Drang zum Feuerlegen) aus. Zum Zeitpunkt der Taten habe beim Mann jedoch ein schädlicher Alkoholkonsum bestanden. Die Verteidigerin des Angeklagten fordert einen Freispruch von den Vorwürfen. Das Amtsgericht, das in Dreierbesetzung tagt, wird das Urteil voraussichtlich am Freitag eröffnen.