Aufträge für Schweizer Bestatter aus Deutschland boomen
Wegen der sogenannten Friedhofspflicht erhalten deutsche Angehörige die Urne nach der Kremation gar nicht erst. Deswegen wenden sie sich an Schweizer Bestatter.
Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Menschen aus Deutschland melden sich mit Aufträgen bei Schweizer Bestattern.
- Denn in Deutschland werden Urnen nach der Kremation direkt Friedhofsgärtnern übergeben.
- Mit dem Umweg über die Schweiz werden ihnen theoretisch Naturbestattungen ermöglicht.
Immer mehr Menschen in Deutschland melden sich mit Aufträgen bei Schweizer Bestattern – vor allem in Grenznähe. Grund dafür ist die in Deutschland geltende Friedhofspflicht.
Demnach erhalten Angehörige in Deutschland die Urne mit der Asche nach der Kremation erst gar nicht. Denn: Naturbestattungen wie etwa unter einem Baum sind in unserem Nachbarland verboten. Die Urnen werden dort jeweils direkt den Friedhofsgärtnern überreicht.
Das sieht bei uns anders aus. «Rechtlich ist die Bestattung in der Schweiz mit der Kremation abgeschlossen. Was nachher mit der Asche passiert, ist dem Staat egal», erklärt Bestatter Berto Biaggi aus dem grenznahen Gipf-Oberfrick AG dem «SRF».
Sechsmal so viele Aufträge wie vor zehn Jahren
Deswegen wenden sich in Deutschland lebende Familien an ihn und andere Schweizer Bestattungsunternehmen. In deren Auftrag fordern Schweizer Bestatter die Urnen mit der Asche von Verstorbenen bei ihren deutschen Berufskollegen an. Diese werden per Post in die Schweiz versandt.
Bei Biaggi sei die Anzahl solcher Aufträge in den letzten zehn Jahren um das Sechsfache gestiegen. Er erhalte sogar entsprechende Anfragen aus Norddeutschland. Für 200 Franken übergebe er sie dann mit einem Blümchen an die deutschen Hinterbliebenen.
Naturbestattungen müssen theoretisch in der Schweiz stattfinden
Dennoch müssen die Naturbestattungen dann theoretisch in der Schweiz durchgeführt werden. Wie oft dies tatsächlich passiert, ist jedoch nicht klar. Der Verband Schweizer Bestattungsdienste, die Post und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit haben keine Zahlen dazu. Und auch aus Deutschland gibt es keine offiziellen Erhebungen dazu.
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Laut der deutschen Generalzolldirektion müsse die Urne bei der Wiedereinfuhr nach Deutschland angemeldet werden – auch wenn keine Kosten entstehen. Der deutsche Zoll lässt durchblicken, dass Zöllner Kremierte, deren Weg zweimal über die Schweizer Grenze führt, nicht aufhalten werden. Die Durchsetzung der Friedhofspflicht sei nämlich Sache der Bundesländer.