Brandserie im Wasseramt SO: Ex-Feuerwehrmann bestreitet Vorwürfe

Ein ehemaliger Feuerwehrmann steht wegen zwölf Brandstiftungen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft.

Auch die Waldhütte eines Natur- und Vogelschutzvereins in Halten SO wurde niedergebrannt. Ob sie auch ein Teil der Brandserie im Wasseramt ist, wird abgeklärt. (Archivbild) - Kantonspolizei Solothurn

Ein 35-jähriger Mann hat sich am Montag vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn wegen zwölf Brandstiftungen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Die Verteidigung will einen Freispruch. Motiv war laut Anklage die von einem Feuerwehr-Kollegen zurückgewiesene Liebe.

Die Serie von zwölf Bränden im Frühling 2022 hatte im Wasseramt, in einer ländlich geprägten Region südlich der Kantonshauptstadt Solothurn, grosse Unsicherheit, viel Angst und gegenseitiges Misstrauen ausgelöst.

Jeweils vom Samstag auf Sonntag brannten im Zeitraum vom 3. April bis 21. Mai 2022 Waldhäuser und Clubhäuser sowie Lagerhallen. Brandstiftungen gab es auch bei einem Einfamilienhaus, bei Schreinereien und einem Schulhaus. Personen wurden nicht verletzt. Intensive Ermittlungen der Polizei führten Ende Mai 2022 zur Festnahme des mutmasslichen Brandstifters.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

Vor dem Amtsgericht sass am Montag ein Beschuldigter, der wie ein unauffälliger Geschäftsmann wirkte, mit Brille, kurz geschnittenen Haaren und Bart. Zur Brandserie und den Feuerwehreinsätzen sagte er: «Es war sehr belastend. Man musste damit rechnen, dass es weitergeht.» Im Prozess bestritt er die vorgeworfenen Brandstiftungen erneut.

Die Beweislage spricht weitgehend gegen den Angeklagten, wie die Befragung deutlich machte. Bereits bei der ersten Brandstiftung am 2. April 2022 – das Clubhaus der Hornussergesellschaft Halten SO ging in Flammen auf – zeigten die ausgewerteten Handydaten, dass sich der Schweizer zur Tatzeit in diesem Gebiet aufgehalten hatte.

Der Gerichtspräsident wollte vom Angeklagten wissen, wie er sich das erkläre. «Das weiss ich nicht», sagte der Mann.

Forderung nach hoher Freiheitsstrafe

Keine Zweifel äusserte der Staatsanwalt. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Das Gesamtbild des Beweisergebnisses stimme. Die Brandherde hätten sich «extrem geglichen», sagte er in seinem Plädoyer.

Es gebe «erdrückende, glasklare Beweise», dass der Angeklagte die Brandstiftungen verübt habe. Dazu gehörten auch verschiedene DNA-Spuren und Handy-Randdaten zu seinen Standorten zum Zeitpunkt der Brände. An einem Sonntag nach Brandstiftungen habe er nach dem Ausschlafen als erstes eine neue Packung Anzündwolle gekauft.

Der Schweizer soll der mehrfachen Brandstiftung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen werden, forderte der Staatsanwalt.

Mögliche Motive und Verteidigung

Bei einem Brand waren zehn Schafe getötet worden. Angeklagt ist der ehemalige Feuerwehrmann wegen insgesamt zwölf Brandstiftungen. Es gab keine Verletzten. Gemäss Staatsanwaltschaft waren jedoch Menschen an Leib und Leben gefährdet. Es entstand ein Schaden an Gebäuden und Mobiliar von rund 5,7 Millionen Franken, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Der Staatsanwalt skizzierte als mögliches Motiv eine emotionale Krise des 35-Jährigen. Der Beschuldigte soll sich demnach in einen Kollegen seiner Feuerwehr verliebt und ihn bedrängt haben. Dieser «Mister X» habe die Schwärmerei jedoch unmissverständlich zurückgewiesen. Der Angeklagte habe mit der Staatsanwaltschaft nicht darüber sprechen wollen.

Die Bevölkerung in der Region habe ein anderes Bild des Beschuldigten gehabt, führte der Staatsanwalt aus. Er sei überaus beliebt und geschätzt gewesen. Viele hätten geglaubt, es sei der Falsche verhaftet worden.

Gutachten: Keine Pyromanie

Die Verteidigerin forderte einen Freispruch. Es gebe keine einheitliche Handschrift des Täters – weil es auch keine einheitliche Täterschaft gebe, sagte sie.

Ein forensisch-psychiatrischer Gutachter schloss beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Pyromanie (krankhafter Drang zum Feuerlegen) aus. Zum Zeitpunkt der Taten habe beim Mann jedoch ein schädlicher Alkoholkonsum bestanden.

Das Amtsgericht verhandelte den Fall im Saal des Obergerichts: Knapp 40 Privatpersonen verfolgen zu Beginn den Prozess. Das Amtsgericht, das in Dreierbesetzung tagte, wird das Urteil voraussichtlich am Freitag eröffnen.