Coop verteilt Gratis-Restposten – jetzt landen sie im Netz

Eine Berner Filiale von Coop wollte «eine Freude bereiten» und verteilte Restposten gratis. Dreist: Einige Kunden verkaufen die Ponchos nun im Netz.

Der Coop im Berner Wankdorf-Stadion verteilte Gratis-Regenponchos. Kurz darauf versuchen andere, daraus Profit zu machen. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Coop verteilte Anfang Juni Gratis-Regenponchos.
  • Es habe sich um Restposten gehandelt, so der Detailhändler.
  • Nun versuchen einige Kunden, mit den Ponchos Geld zu machen.

So mancher Schnäppchen- und Secondhand-Jäger dürfte sich kürzlich gefragt haben: Diesen Regenponcho habe ich doch schon irgendwo gesehen!?

Nach einer Serie von Regen-Tagen haben sich Angestellte des Coop im Berner Wankdorf letzte Woche etwas Spezielles einfallen lassen. Bei den Kassen wurden grosse Kisten mit Regenponchos aufgestellt. Kunden konnten sich bedienen – gratis.

Es sei eine «einmalige» Aktion gewesen, wie Coop zu Nau.ch sagt, welche ausschliesslich im Berner Megastore stattfand.

Der einfache Grund: «Es handelte sich um einen kleinen Restbestand der Verkaufsstelle.» Und, so fügt der Detailhändler an: «Anstatt die Regenponchos zu entsorgen, hat das Verkaufspersonal den Kunden bei strömendem Regen eine Freude bereitet.»

Allerdings: Einige Kunden scheinen sich mit dem Poncho nicht gegen Regen schützen zu wollen. Sondern sehen in den Plastik-Überzügen eine einfache Möglichkeit, einen Batzen dazuzuverdienen.

«Fabrikneue» Ponchos von Coop zu verkaufen

Nach der Verteil-Aktion landen nämlich exakt solche Ponchos auf Online-Verkaufs-Plattformen: So konnte man etwa auf «Ricardo» für 4.40 Franken eine «One Size Unisex Regenjacke mit Kaputze – Fabrikneu!» erwerben. Andere Angebote sind bereits nicht mehr online.

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Fiese Masche oder cleveres Geschäft zum Start der Festival-Saison? Coop gibt dazu keinen Kommentar ab. «Wir äussern uns grundsätzlich nicht zu Aktionen Dritter», heisst es.

Die Juristin Gabriela Baumgartner stellt aber klar: Rechtlich gesehen ist gegen die Online-Verkäufer nichts einzuwenden.

«Es ist nicht verboten, ein Geschenk oder eine unentgeltlich erhaltene Sache weiterzuverkaufen», so die Expertin vom SRF-Kassensturz. «Das wäre höchstens der Fall, wenn eine Schenkung an eine Auflage oder Bedingung geknüpft wäre. Das ist hier aber offenbar nicht der Fall.»

Gabriela Baumgartner ist Juristin und SRF-Redaktorin beim «Kassensturz» und «Espresso». - zVg