Datenschützer hält Wahlmanipulation auch in der Schweiz für möglich

Der Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl hält Wahlmanipulationen mit Facebook-Daten auch in der Schweiz für möglich. Es würde ihn nicht wundern, wenn bei den nächsten nationalen Wahlen 2019 solche Phänomene beobachtet würden.

Die Datenaffäre setzt Facebook stark unter Druck. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Datenmissbrauch von 50 Millionen Facebook-Nutzern steigt der Druck auf das Unternehmen.
  • Mark Zuckerberg und alle Verantwortlichen seien sich des Ernsts der Lage bewusst, heisst es in einer Mitteilung.
  • Der Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl hält Wahlmanipulationen mit Facebook-Daten auch in der Schweiz für möglich.

Nach der Obama- und der Trump-Kampagne seien verschiedene Berater aus den USA in die Schweiz gekommen und hätten an öffentlichen Referaten die neuen Möglichkeiten des «Campaigning» aufgezeigt, erklärt Bruno Baeriswyl in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Mittwoch.

Daten immer wieder löschen

Der seit 1994 für den Kanton Zürich tätige Datenschutzbeauftragte rät Facebook-Nutzern nur Daten und Fotos zu publizieren, die sie auch einem unbekannten Dritten auf der Strasse zeigen würden. Facebook biete Einstellungen zum besseren Schutz der Daten an. Diese sollten unbedingt angewählt werden, rät Baeriswyl. Zudem empfiehlt er, Daten auf der elektronischen Plattform ab und zu auch wieder zu löschen.

Gratis wegen Verkauf von Daten

Nach den jüngsten Enthüllungen um Datenlecks bei Facebook äusserte sich Baeriswyl erstaunt darüber, «wie systematisch mit Facebook-Daten in politische Kampagnen eingegriffen wird». Längst bekannt sei hingegen, dass Datensammeln das Geschäftsmodell von Facebook sei. Facebook sei nur «gratis», weil diese Daten verkauft werden könnten. Die Verwendung der Daten geschehe meistens aber ohne Transparenz.

Der Jurist Baeriswyl hält die Einwilligung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, der die Nutzer bei der Eröffnung eines Facebook-Kontos zustimmen müssen, angesichts der Umstände möglicherweise für ungültig. Das Schweizer Recht habe aber keine Antwort darauf, sagte er. Klagen dazu müssten am Facebook-Sitz in Kalifornien nach kalifornischem Recht eingereicht werden.