Die Farbe als «geistiges Eigentum»
Manche Farben sind wertvoller als andere. Firmen investieren viel Geld und Werbung, um eine Farbe als Marke einzutragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Es kommt immer wieder vor, dass Farben von Firmen als Marke eingetragen werden.
- Jedoch können nicht alle Farben geschützt werden. Farben, die in der Natur vorkommen oder gesetzlich vorgegeben sind, bleiben verschont.
Farben beglücken nicht nur das Auge oder die Fantasie, sondern auch die Wirtschaft. Saturnrot, Neapelgelb oder lieber Azurblau? Die möglichen Farbtöne driften ins Unendliche. Gewisse Farben davon haben sich die Firmen deshalb geschnappt und vermarkten so ihre Produkte (Nau berichtete).
Was bedeutet das, wenn eine Farbe geschützt ist?
Kann man sein Auto nicht mehr in einer bestimmten Farbe anmalen? Dürfen Künstler überhaupt mit dieser Farbe pinseln? Stefan Fraefel vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) klärt auf: «Eine Marke ist nie abstrakt, sondern immer nur im Zusammenhang mit denjenigen Waren oder Dienstleistungen geschützt, für welche sie eingetragen wurde.» Sie dürfen also Ihr Auto blau und silber anmalen, aber keine Energy Drinks auf den Markt bringen mit dieser Farbkombination.
Kann jede Farbe geschützt werden?
«Der Schutz einer Farbe als Marke ist dann ausgeschlossen, wenn es sich um die natürliche Farbe der fraglichen Waren handelt», sagt Fraefel. Die rote Farbe einer Tomate kann somit nicht geschützt werden. Auch gesetzlich vorgeschriebene Farben können nicht als Marke geschützt werden. Zum Beispiel die rote Farbe bei Handfeuerlöschern.