Berner Regierungsrat heisst überarbeitetes Sozialhilfegesetz gut
Die Berner Kantonsregierung hat das revidierte Sozialhilfegesetz verabschiedet und dem Grossen Rat zur Beratung überwiesen.

Die Berner Kantonsregierung hat das überarbeitete Sozialhilfegesetz zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Vorlage enthält unter anderem die Voraussetzungen für ein neues Fallführungssystem und ein Selbstbehaltmodell in der Sozialhilfe.
Für das Projekt «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern (NFFS)» schafft die Vorlage insbesondere datenschutzrechtliche Grundlagen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Die Software soll die Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und den Bereich Arbeitsintegration administrativ entlasten.
Verbindliche Einführung des NFFS geplant
Der Regierungsrat sieht vor, NFFS künftig in allen Gemeinden verbindlich einzuführen. Ausserdem soll die neue Fachstelle Sozialrevisorat im Rahmen der Gesetzesrevision mit Überprüfungskompetenzen ausgestattet werden, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Auf diesen Weg könne sie die Gemeinden bei der Aufsichtstätigkeit unterstützen und den Vollzugsstandard somit vereinheitlichen.
Ebenfalls gesetzlich verankern will die Regierung ein neues Selbstbehaltmodell in der Sozialhilfe. Dabei handelt es sich um ein Anreizsystem, das einen Beitrag zur Kostensenkung leisten soll.
Selbstbehaltmodell als Kostensenkungsstrategie
Das Modell sieht vor, dass die Gemeinden künftig einen Selbstbehalt auf die Kosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe tragen, der schliesslich an die Gesamtheit der Gemeinden zurückverteilt wird.
Der Regierungsrat hat das neue Sozialhilfegesetz vergangenen Sommer erstmals beraten und anschliessend in Vernehmlassung geschickt. Damals kritisierten die Städte Bern, Biel, Burgdorf und Langenthal die Vorlage.
Sie greife zu stark in die Autonomie der Gemeinden und deren Organisationsfreiheit ein, hiess es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Kritik von verschiedenen Städten
Diese Reaktionen habe man zum Anlass für weiterführende Gespräche mit den Gemeinden genommen, sagte ein Sprecher der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion am Freitag. Dabei sei insbesondere die Ausgestaltung des besagten Selbstbehaltmodells thematisiert worden.
Das Berner Sozialhilfegesetz wurde laut Mitteilung der Revision unterzogen, weil es unübersichtlich geworden ist. Dies unter anderem, weil das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen über die Jahre herausgelöst wurden.
Das aktuelle Sozialhilfegesetz ist seit 2001 in Kraft und wurde insgesamt 19 Mal teilrevidiert.
Herbstsession entscheidet über Vorlage
Als nächstes wird das Kantonsparlament über die Vorlage befinden. Die erste Lesung ist auf die Herbstsession angesetzt.