Drogenboss Menziken AG muss sieben Jahre ins Gefängnis

In Menziken AG hat eine fünfköpfige Drogenbande Kokain für weit über 100'000 Franken verkauft. Jetzt muss der Boss sieben Jahre lang hinter Gitter.

Drogen liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine fünfköpfige Drogenbande vertickte im Aargau kiloweise Kokain.
  • Die Staatsanwaltschaft hat sie zu unterschiedlich langen Haftstrafen verurteilt.
  • Der Haupttäter ist ein alter Bekannter, er war schon einmal inhaftiert.

Diese Woche mussten sich vier Personen vor dem Bezirksgericht Kulm AG verantworten. Gegen den Fünften der Drogenbande wird andernorts ein Verfahren geführt. Die Angeklagten sind des Verkaufs von Kokain in der Rösli-Bar in Menziken AG beschuldigt.

Der Kopf des Clans ist ein 27-Jähriger Schweizer, der ursprünglich aus dem Kosovo stammt. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wirft ihm Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor. Der Mann war im Besitz von Pistolen.

In der besagten Bar, dem Hauptumschlagplatz, seien pro Tag rund ein Dutzend Portionen Kokain verkauft worden. «Bei der Festnahme hat man rund ein Kilo Kokain und mehrere tausend Franken Bargeld sichergestellt», bestätigt Simon Burger, leitender Staatsanwalt in Zofingen-Kulm, gegenüber «Tele M1». Die Bande habe mit dem Drogenhandel insgesamt Gewinne von über 100'000 Franken eingenommen.

Haupttäter nicht zum ersten Mal straffällig

Die Angeklagten waren teils zwar geständig, versicherten aber, dass es sich nur um ein paar hundert Gramm Kokain handelte. Die Staatsanwaltschaft forderte für alle Dealer eine Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren. Der Haupttäter muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die Mitangeklagten wurden zu einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Jahre verurteilt und dürfen während zehn Jahren nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig, es kann ans Obergericht weitergezogen werden. Der Boss der Bande sass seit März 2017 eineinhalb Jahre lang wegen Fluchts- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Damals zog er das Urteil bis vors Bundesgericht – ohne Erfolg. Die Richter entschieden sich dafür, dass das Strassmass gerechtfertigt war.