Eidgenössische Volksinitiative: Ausschaffung soll gestoppt werden

Die Eidgenössische Volksinitiative soll bei diesem Beispiel nicht umgesetzt werden: Das Bundesgericht will die Ausschaffung eines Kosovaren stoppen.

Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann soll laut Bundesgericht nicht in seine Heimat Kosovo ausgeschafft werden.
  • Grund sei die verminderte Intelligenz des 32-jährigen Kosovaren.

Im Alter von sieben Jahren ist der Mann (32) aus dem Kosovo in die Schweiz gekommen. Er wurde seither mehrfach straffällig und wurde 2014 gar zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Grund: Angriff, respektive Gefährdung des Lebens und der Gesundheit.

Der 32-Jährige ist tief verschuldet und bezieht Sozialhilfe. Ohne abgeschlossene Lehre hangelt er sich heute von einem Temporärbüro zum anderen. Gemäss einem psychiatrischen Bericht hat der Kosovare massive Mühe beim Rechnen, Textverständnis und Lesen. Ein IQ-Test hat ergeben, dass er sich auf dem Entwicklungsstand eines 9- 12-jährigen Kindes befindet.

Im August 2015 hat das Amt für Migration des Kantons Basel Landes ihm die Niederlassungsbewilligung entzogen. Nach einer Aufschiebung bewirkte das Baselbieter Kantonsgericht im vergangenen Juli die Ausschaffung des Kosovaren, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

In diesem Fall soll die 2010 angenommene Eidgnössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» aber nicht zum Zuge kommen.

Am 27. Mai hat das Bundesgericht das Urteiil gefällt, die Ausschaffung des Mannes zu annullieren. Die Begründung: «Mit einem Intelligenzalter von 9 bis 12 Jahren dürfte es ihm schwer fallen, sich in der Heimat allein zurechtzufinden.»