Freudenfest nach Moutier-Abstimmung ohne rechtliche Konsequenzen
Im März kam es wegen des Kantonswechsels von Moutier zu einer Party der Befürworter – inklusive Corona-Verstösse. Rechtliche Konsequenzen gibt es jedoch keine.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit in Moutier feierten die Projurassier.
- Dabei nahmen sie es mit den Corona-Regeln nicht allzu genau.
- Nun ist aber klar, das Fehlverhalten bleibt ohne juristische Konsequenzen.
Das spontane Freudenfest der Projurassier nach der Moutier-Abstimmung Ende März bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. An der Kundgebung hatten mehrere tausend Personen teilgenommen, viele davon ohne Corona-Schutzmaske.

Behörden und Polizei hatten sich bereits im Vorfeld geeinigt, eine angemessene Kundgebung zur Feier des Abstimmungssiegs durchzulassen. Dies aufgrund der aufgeladenen politischen Debatte rund um einen Kantonswechsel des bernjurassischen Städtchens.
Die Polizei sollte die Leute aufrufen, die Corona-Schutzmassnahmen einzuhalten, aber nicht repressiv auftreten.
Anstieg der Corona-Zahlen nach der Party
Nach der Abstimmungsfeier gab es Anzeigen, weil viele der Kundgebungsteilnehmenden keine Masken trugen. Zudem feierten mehrere tausend Menschen auf den Plätzen vor dem Rathaus und vor dem Bahnhof dicht an dicht.

Die Regionale Staatsanwaltschaft hat den Fall nun geprüft. Das Dossier wurde aber ohne weitere rechtliche Konsequenzen geschlossen, wie sie am Freitag mitteilte. Sie beruft sich auf die im Vorfeld der Abstimmung getroffenen Abmachungen von Behörden, Polizei und Abstimmungskomitees. Ausserdem stünde der grosse Aufwand eines solchen Verfahrens in keinem Verhältnis zur Schwere der Vorfälle.
Direkt nach der Moutier-Abstimmung und dem Freudenfest der Projurassier kam es in der Gegend zu einem signifikanten Anstieg der Corona-Fallzahlen.