Menschengerichtshof lässt Beschwerde von Sperisen zu

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Sperisen gutgeheissen.

Erwin Sperisen war 2007 in die Schweiz geflüchtet und konnte als schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger nicht ausgeliefert werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des ehemaligen Chefs der guatemaltekischen Nationalpolizei, Erwin Sperisen, gutgeheissen. Die Schweiz wurde zur Zahlung von 15'000 Franken für seine Auslagen verurteilt.

Sperisen hatte geltend gemacht, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen gewesen sei.

Das Genfer Berufungsgericht hatte den schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürger im November 2019 wegen Gehilfenschaft zu Mord zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.