Motorradverkäufe schnellen nach Lockdown in die Höhe
Raketenhafter Anstieg: Im Mai und Juni sind die Verkaufszahlen der Motorräder nahezu explodiert. Grund dafür dürfte eine ab 2021 geltende Regel sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Im April sahen die Verkaufszahlen der Motorradverkäufer noch düster aus.
- Nach dem Lockdown sind Verkäufe aber nun nahezu explodiert.
- Grund dafür dürfte eine ab 2021 geltende Fahrpraxis-Regel sein.
Ende April sah die Welt für Schweizer Motorradverkäufer noch düster aus. Nach den Lockerungen sind die Verkaufszahlen nun nahezu explodiert. Grund dafür dürften die ab 2021 neu geltenden Regeln für den Erwerb des Töff-Führerscheins sein.
Das erste Halbjahr ist für die motorisierten Zweiradhändler doch noch glimpflich verlaufen. Ende April sind im Vergleich zur Vorjahresperiode noch ein Fünftel weniger Töffs verkauft worden. Nun sind die Absätze im Mai und Juni in die Höhe geschnellt. Dies teilte die Schweizerische Fachstelle für Motorrad und Roller (SFMR) am Donnerstag mit.
Für das gesamte Halbjahr resultiert nun ein Gesamtmarktplus von 3,1 Prozent. Konkret wurden 26'767 Einheiten verkauft gegenüber 25'959 Einheiten in der Vorjahresperiode: «Der Einbruch durch den mehrwöchigen Lockdown bis 11. Mai konnte durch sensationelle Mai- und insbesondere Juni-Verkäufe mehr als kompensiert werden» heisst es in der Mitteilung.
Neue Fahrpraxis-Regel ab 2021
Geschuldet ist der Rekordabsatz vor allem den 17'555 verkauften Motorrädern, die ein Plus von 7,7 Prozent verbuchten. Bei Rollern gingen die Verkaufszahlen hingegen klar zurück (-6,2 Prozent).
Der raketenhafte Anstieg von neu gekauften Töffs führt der SFMR vor allem auf eins zurück: Ab 2021 gelten neue Regeln zum Erwerb des Führerscheins. 2020 ist das letzte Jahr, in dem in der Schweiz über 25-Jährige direkt auf ein grosses Motorrad steigen dürfen.
Ab 2021 müssen angehende Motorradfahrer, die ein Töff der Kategorie A (ohne Beschränkung der Leistung) fahren wollen, Praxis vorweisen. Man benötigt zwei Jahre Fahrpraxis mit einem Motorrad der Kategorie A2 (beschränkt bis max. 35 kW).