Mutmasslicher Terrorist ist weiterhin in Untersuchungshaft

Ein wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie Widerhandlung gegen das IS-Gesetz beschuldigter Waadtländer bleibt in Untersuchungshaft. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Der im Juni 2017 verhaftete Mann gilt als gefährlich.

Das Bundesstrafgericht hat die Verlängerung der Untersuchungshaft für einen Terrorverdächtigen bestätigt. (Archivfoto) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychiater sind gemäss einem am Donnerstag publizierten Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zum Schluss gelangt, dass der Mann aufgrund eines psychischen Zustandes gefährlich ist.

Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete Ende Juni 2017 ein Verfahren gegen den Mann. Der Auslöser dafür waren verschiedene Gegenstände, die in seinem Zimmer in einer Unterkunft in Lausanne gefunden worden waren. Neben einem Stadt-Guerilla-Führer, stellte die Polizei ein verbotenes Messer, eine Pet-Flasche mit einer Substanz und einen Koran sicher.

Im Februar musste die BA ihre Untersuchung auf einen Vorfall ausweiten, der sich im September 2018 im Gefängnis zugetragen hatte. Der Beschuldigte war auf einen Gefängnismitarbeiter losgegangen und hatte dabei «Allah Akbar» geschrien. Bereits wenige Tage vor diesem Vorfall hatte der Inhaftierte versucht, mit dem Fuss gegen den Kopf des gleichen Angestellten zu schlagen. Dabei drohte er ihm mit dem Tod.

Eine psychiatrische Untersuchung zeigte, dass der junge Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet und alkohol- und cannabisabhängig ist. Die Erkrankung erfordert gemäss Urteil eine medikamentöse Behandlung und psychiatrische Betreuung. Beides verweigerte der Mann.

Die Experten gehen davon aus, dass das Risiko für die Begehung weiterer Gewalttätigkeiten gross ist. Sie erachten deshalb die Behandlung in einer geschlossenen Institution als notwendig.

Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen gegen eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft bis am 20. Mai abgewiesen. In einem früheren Urteil hat das Bundesstrafgericht die Einstellung der Strafuntersuchung in Erwägung gezogen. Wegen der aktuellen Situation und den Vorwürfen gegenüber dem Beschuldigten erachten sie aber eine Weiterführung der Haft als gerechtfertigt. (Urteil BH.2019.4 vom 21.03.2019)

Sperrfrist 12 Uhr.