Neu verfügt der Zoll im Kanton St. Gallen die Wegweisungen

Keystone-SDA
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Bern,

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erlässt anstelle des Kantons St. Gallen seit Mittwoch die Wegweisungsverfügungen für illegal Eingereiste, die kein Asylgesuch stellen. Die Massnahme ist vorerst auf sechs Monate befristet und dient der Entlastung des Kantons.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Bern. - Keystone

Die Entlastung an der Landesgrenze oder im Grenzraum St. Gallens vereinbarten das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Kantonsregierung. Das Departement reagierte auf ein Ersuchen des Kantons, wie es am Mittwoch mitteilte.

Normalerweise hält das BAZG irregulär eingereiste Personen an der Grenze an und überstellt sie nach der Personenkontrolle der zuständigen Kantonspolizei. Mit über 26'000 Aufgriffen an der Ostgrenze verfünffachte sich die Zahl 2022 indessen gegenüber dem Vorjahr.

Nach Angaben des EFD stellte dies die kantonalen Behörden vor Herausforderungen. Um die konsequente Wegweisung der entsprechenden Personen sicherzustellen, erklärte sich der Bund zu der Unterstützungsmassnahme bereit.

In einer Wegweisungsverfügung gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz werden irregulär Eingereiste aufgefordert, die Schweiz oder den Schengen-Raum innert einer gesetzlich vorgegebenen Frist zu verlassen.

Für die Übergabe der Verfügungskompetenz an das BAZG wird die bestehende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und St. Gallen mit einem bis 31. August befristeten Anhang ergänzt. Im Sommer überprüfen Bund und Kanton die Wirksamkeit der Massnahme und entscheiden über das weitere Vorgehen.

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