Ostermundigen: Mann (23) drohen nach Tötungsdelikt 18,5 Jahre Haft

Ein 23-Jähriger musste sich wegen des mutmasslichen Mordes an einer 20-Jährigen in 2021 in Bern vor Gericht verantworten. Ihm drohen 18,5 Jahre Haft.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Tötungsdelikt in Ostermundigen BE steht ein 23-Jähriger vor Gericht.
  • Der Mann soll eine 20-jährige Frau getötet haben.
  • Die beiden waren demnach für einige Jahre ein Paar.

Ein 23-jähriger Mann hat sich am Montag wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung, vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten müssen. Er soll im August 2021 eine 20-jährige Frau in Ostermundigen BE getötet haben, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Der Mann und die Frau seien vor mehreren Jahren für einige Jahre ein Paar gewesen.

Der Mann habe sie am Abend des 9. Augusts 2021 bei ihr Zuhause in Ostermundigen besucht. Sie hätten zusammen Sex gehabt. Am folgenden Tag sei es zu einem heftigen Streit gekommen. Er habe ihr mit Schlägen gegen den Kopf, Würgen und Ertränken das Leben genommen, hiess es in der Anklageschrift.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben laut Anklageschrift, dass das Opfer auch einen Schlag mit einem Gegenstand aus Glas auf dem Kopf erhalten hatte. Im Haar seien Glasfragmente gefunden worden. Das Opfer sei nackt in der mit Wasser gefüllten Badewanne aufgefunden worden. Die Frau sei am geschluckten Wasser gestorben, ergaben die Untersuchungen.

Angeklagter fuhr nach Tat mit dem Zug nach Hause

Für die Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte wegen Mord, qualifiziertem Raub und betrügerischem Gebrauch einer Datenverarbeitungsanlage schuldig zu sprechen. Die Staatsanwältin verlangte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monate. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass der Angeklagte den Tod des Opfers verursacht habe.

Für die Staatsanwältin ist der Mann nicht für die Liebe, sondern für einen Laptop zur Frau gegangen. Er habe diesen für seine Ausbildung gebraucht. Es sei zu einem Streit gekommen, bei dem das Opfer geschlagen, mit einem Duschschlauch gewürgt und in die mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gelegt worden sei. Diese grausame Drangsalierung habe zum Tod geführt, so die Staatsanwältin.

Nach der Tat habe er sich mit dem Mobiltelefon des Opfers Geld überwiesen, dies würden die ausgewerteten Daten der Telefone zeigen. Der Angeklagte habe in der Folge versucht, die Spuren in der Wohnung zu verwischen. Er sei anschliessend mit dem Zug von Ostermundigen nach Hause gefahren.

Verteidiger spricht von Drittperson

Der Beschuldigte sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, sagte der amtliche Verteidiger. Gemäss den Einvernahmen des Angeklagten durch die Polizei sei er am Tag der Tat für einen Moment nicht in der Wohnung gewesen. Er sei aus dem Wohnblock gegangen und habe sich dort am frühen Abend für rund 45 Minuten aufgehalten.

Somit gebe es ein Zeitfenster, in welchem eine Drittperson in die Wohnung eingedrungen sei und die Frau getötet haben könnte. Es würden keine Beweise vorliegen, die den Angeklagten für den Tod des Opfers verantwortlich machten. Das Motiv für die Tötung sei für eine derartige Tat nicht gegeben, sagte der Verteidiger.

Der Angeklagte habe bei seiner Rückkehr in die Wohnung die Bewusstlosigkeit oder den Tod der Frau festgestellt. Er habe seine Spuren verwischen wollen, damit er nicht als mutmasslicher Täter verfolgt werde. Der Verteidiger verlangte einen Freispruch.

Angeklagter sagt nicht viel

Der zweite Verteidiger verlangte keinen Freispruch, sondern versuchte, den Todeshergang zu rekonstruieren. Für ihn sei klar, dass der Tod durch Ertrinken in der Badewanne verursacht worden sei, und dass es einen Streit gegeben habe, bei welchem der Angeklagte das Opfer gewürgt habe. Für die Verteidigung sei jedoch unklar, was zwischen dem Würgevorgang und dem Tod durch Ertrinken geschehen sei.

Der Verteidiger schilderte neun Versionen, welche für ihn mit den bekannten Fakten möglich sind. Die eine Version lautete, dass das Opfer nach dem Würgen ins Badezimmer gegangen sei und dort in der Badewanne verstorben sei. Er wisse aber selber nicht welche Version stimme.

Der Angeklagte machte zu Beginn der Verhandlung kaum Aussagen. Während der Verhandlung sass er ruhig auf seinem Stuhl, richtete den Blick nach unten schüttelte ab und zu leicht den Kopf. Kurz vor Ende der Verhandlung sagte er, es tue ihm Leid, und er vermisse das Opfer.

Das fünfköpfige Richtergremium wird voraussichtlich am Donnerstag urteilen.