Pöschwies: Gefangener bewirft Aufseher mit Exkrementen

Ein Gefangener in Pöschwies hatte einen Aufseher mit Exkrementen beworfen, wurde dafür bestraft und legte Rekurs gegen die Massnahmen ein.

Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pöschwies-Gefangener hatte einen Aufseher mit Kot beworfen.
  • Gegen seine Bestrafung legte der Mann wiederholt Beschwerde ein.

In der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH kam es am 9. März 2023 zu einem unappetitlichen Racheakt eines Gefangenen gegen einen Gruppenaufseher: Ersterer hatte Letzterer mit Kot beworfen. Doch alles der Reihe nach.

Wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, wurde dem Gefangenen an jenem Morgen mitgeteilt, dass er in die Integrationsgruppe versetzt werde. Die Zeitung beruft sich dabei auf ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts.

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Dies führte demnach bereits zu einer kurzen Diskussion, denn seine Versetzung empfand der Mann als «rechtswidrige, diskriminierende und rassistische Behandlung». Im Urteil heisst es, der Mann habe generell Mühe bekunden, sich in Pöschwies sozialkonform zu verhalten. Als «schwierig, konfrontativ und fordernd» wird sein Verhalten beschrieben.

Gefangener im Pöschwies: «So, jetzt habt ihr es»

Schliesslich soll der Gefangene in Pöschwies seine Sachen gepackt und an den richtigen Ort gebracht haben. Dann betrat er das Aufsichtsbüro und bewarf den Gruppenaufseher mit Kot und sagte: «So, jetzt habt ihr es.» Der Aufseher löste Personenalarm aus und der Gefangene liess sich widerstandslos in den Arrest verlegen.

In der Folge werden im Gerichtsurteil die Details des Racheakts aufgeführt. Demnach wurde der Aufseher mitten im Gesicht, auf er Jacke, dem Poloshirt und der Hose getroffen. Auch ein Mitgefangener, der sich zu dem Zeitpunkt im Aufsichtsbüro aufgehalten hatte, wurde von einer geringen Menge am Oberkörper getroffen.

Weiter seien der Boden, die Technikschränke und der Schreibtisch beschmutzt worden. An den Wänden und im ganzen Aufsichtsbüro seien weitere Kotspritzer zu finden gewesen, heisst es. Mehrere Kleidungsstücke und Gegenstände mussten direkt entsorgt werden. Zudem sei ein erheblicher Reinigungsaufwand entstanden.

Kot-Werfer wehrt sich wiederholt gegen Bestrafung

Für seinen Kotwurf wurde der Gefangene zu zwölf Tagen Arrest sowie der Übernahme eines Teils der Reinigungskosten (500 Franken) verurteilt. Die Kosten wurden demnach in Raten von 100 Franken vom Taschengeld abgezogen. Das Urteil hatte der Justizvollzug und die Wiedereingliederung des Kantons Zürich ausgesprochen.

Der Gefangene von Pöschwies erhob dagegen einen Rekurs bei er Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Er verlangte, dass die Disziplinarverfügung aufgehoben wird. Ausserdem ersuchte er um unentgeltliche Prozessführung. Die Justizdirektion wies dies alles im Mai 2023 ab. Die Verfahrenskosten wurden ausserdem dem Gefangenen auferlegt.

Das Zürcher Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde des Gefangenen von Pöschwies ab. - screenshot / zh.ch

Weil er damit nicht einverstanden war, zog der Mann weiter vors Verwaltungsgericht. Dieses stützte nun das Urteil der Vorinstanz – und auch dieses Mal musste der Gefangene die Kosten des Verfahrens tragen. Die neueste Gerichtsgebühr beläuft sich auf 1270 Franken.

Wie es weitergeht ist noch offen, denn erneut könnte dieses Urteil weitergezogen werden.