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Schaffhausen: Iraker verletzt Coiffeur mit Teppich-Messer

Ein grünes T-Shirt war im September 2023 der Grund für einen Messerangriff bei einem Schaffhauser Friseur. Der Fall wird nun vor dem Kantonsgericht verhandelt.

Crépol
Eine Messerattacke. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im September 2023 verletzt ein 36-jähriger Mann einen Friseurmitarbeiter mit einem Messer.
  • Der Mann fühlte sich durch das grüne T-Shirt des Mitarbeiters provoziert.
  • Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe sowie eine Landesverweisung.

Ein Mann aus dem Irak fühlte sich durch ein grünes T-Shirt so provoziert, dass er einen Friseur in Schaffhausen mit einem Messer angriff. Dies wurde am Mittwoch vor dem Kantonsgericht bekannt. Darüber berichteten die «Schaffhauser Nachrichten».

Was ist genau passiert? Der 36-jährige Iraker lebt seit 15 Jahren ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz. Er fiel zunächst in einem Restaurant auf, weil er den Besitzer aufforderte, seinen Mitarbeitern das Tragen von grünem Gewand zu verbieten.

Im September 2023 brachte der Mann seine Abneigung gegen die Farbe Grün auch in einem Friseursalon zum Ausdruck. Er forderte den Besitzer und einen Mitarbeiter auf, keine grünen T-Shirts mehr zu tragen. Er drohte sogar damit, sie umzubringen sollten sie weiterhin Grün tragen.

Messerattacke im Salon

Am nächsten Tag betrat der Angeklagte wieder den Salon. Diesmal war er mit einem Teppichmesser bewaffnet. Als er sah, dass der Mitarbeiter immer noch ein grünes T-Shirt trug, ging er gezielt auf ihn los. Dabei verletzte er ihn mit mehreren Schnitten im Gesicht sowie am Hals und an der Brust.

Ein Gutachter sprach laut den «Schaffhauser Nachrichten» von einer wahnhaften Störung beim Angeklagten. Trotz fehlender Beweise in der Realität fühle sich der Mann bedroht und beleidigt. Er könne nicht von seiner eigenen Wahrnehmung abweichen, auch wenn sie krankhaft sei.

Unklare Motive und unterschiedliche Interpretationen

Warum die Farbe Grün eine solche Reaktion beim Angeklagten auslöst, konnte auch der Gutachter nicht erklären. Er stellte nur fest, dass sie für den Mann «irgendwie negativ besetzt» ist.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung interpretierten die Ereignisse sehr unterschiedlich. Der Staatsanwalt wies auf Widersprüche in den Aussagen des Angeklagten hin und betonte das aggressive Verhalten des Mannes im Salon.

Forderungen nach Strafe

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie eine zehnjährige Ausweisung aus dem Land für den Angeklagten. Der amtliche Verteidiger hingegen plädierte für höchstens neun Monate Haft und bezeichnete die Anschuldigungen als konstruiert.

In seinem Schlusswort äusserte sich der Angeklagte verwirrt. Er behauptete, er sei in der Schweiz beleidigt worden und man habe versucht, ihn mit einer Spritze zu töten. «Sie haben versucht, mich zu töten.»

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