Schweiz zählt USA zu Ländern mit angemessenem Datenschutz-Niveau
Der Bundesrat hat das Datenschutz-Niveau der USA für angemessen befunden. Die Einstufung hat Auswirkungen auf die Weitergabe von Personendaten.
Der Datenaustausch zwischen der Schweiz und zertifizierten Unternehmen in den USA ist sicher. Zu diesem Befund ist der Bundesrat gekommen. Er hat die USA deshalb auf die Liste der Länder mit angemessenem Datenschutz-Niveau gesetzt.
Die Zertifizierung für Unternehmen in den USA und ein neues US-Datenschutzgericht erlaubten die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz an zertifizierte US-Unternehmen, ohne zusätzliche Garantien, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Zu dem Schluss kam er nach der Beurteilung durch das Bundesamt für Justiz (BJ).
Keine Daten an Dritte weitergeben
Die Zertifizierung der US-Unternehmen stellt sicher, dass diese sich an die Datenschutzmassnahmen und Datenschutzgarantien halten. Die Unternehmen in den USA dürfen die Daten nur für jene Zwecke bearbeiten, für die sie sie erhoben haben. An Dritte weitergeben dürfen sie sie nicht.
Erhalten Behörden in den USA Zugang zu von der Schweiz bekanntgegebenen Personendaten, gibt es Garantien. Dazu gehört ein Beschwerdemechanismus.
Weitergabe von Personendaten an «sichere» Länder
Das seit 1. September 2023 geltende Datenschutzrecht der Schweiz erlaubt die Weitergabe von Personendaten ohne zusätzliche Garantien – wenn das Empfängerland ein angemessenes Datenschutz-Niveau hat. Die Liste dieser Länder ist in der Datenschutzverordnung enthalten. Die Änderungen, die die USA betreffen, gelten ab dem 15. September 2024.