EU-Kommission: Verstösst Gigant Meta gegen digitale Gesetze?
Lässt der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta seinen Nutzern bei Fragen nach Werbung und Datenschutz wirklich die freie Wahl? Die EU-Kommission zweifelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission kommt zum vorläufigen Ergebnis, dass Meta gegen Gesetze verstösst.
- Der Konzern müsse es möglich machen, weniger private Informationen zu teilen.
- Grundlage für den Verstoss von Meta bildet ein neue Gesetzeslage der EU.
Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU gegen die Vormachtstellung von Grosskonzernen wie Google, Amazon und Apple vorgehen. Nun haben sie es auf Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta abgesehen.
Laut vorläufiger Untersuchungen der EU-Kommission verstösse er mit dem «Pay for Privacy»-Modell gegen digitales Recht.
Wer Privatsphäre will, muss bezahlen
Denn aktuell müssen sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung.
Das sei nach Ansicht der Brüssler Behörde nicht mit dem EU-Recht konform. Denn es müsse ein Dienst angeboten werden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig ist. Das erlaube der Mutterkonzern Meta jedoch aktuell nicht.
Ausserdem sei es auch nicht möglich, das Recht auf freie Zustimmung von personenbezogenen Daten auszuüben.
EU-Kommission will Meta & Co schwächen
Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die vorläufigen Feststellungen gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die EU Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche grosse Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Mögliche Konsequenzen für Meta
Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschliessen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Massnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Ansonten könnten die Unternehmen mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.