St. Gallen führt 3G für Spital- und Altersheimbesuche ein
Der Kanton St. Gallen reagiert auf die steigende Anzahl Corona-Fälle und führt eine 3G-Pflicht für Spital- und Altersheimbesuche ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Montag gilt im Kanton St. Gallen für Spital- und Altersheimbesuche 3G.
- Die Regierung fordert ebenfalls mehr Kontrollen in Betrieben und der Gastronomie.
Im Kanton St. Gallen gilt ab Montag für Besucherinnen und Besucher von Spitälern sowie Betagten- und Pflegeheimen eine Zertifikatspflicht. Ausserdem fordert die Regierung verstärkte Kontrollen in der Gastronomie und übrigen Betrieben.
Mitarbeitende, über 12-jährige Besucher von Betagten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitende von Organisationen zur Hilfe und Pflege zu Hause müssen zudem Mund- und Nasenschutzmaske tragen, wie die Staatskanzlei am Samstag mitteilte.
Die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweiz werde sich am Montag über abgestimmte Massnahmen in den Kantonen dieser Region austauschen. Das weitere Vorgehen werde kommende Woche kommuniziert.
Regierung will mehr Kontrollen
Laut Mitteilung müssen die geltenden Regeln in Betrieben und Gastronomie zwingend eingehalten werden. Deshalb fordere die Regierung hier vermehrt Kontrollen. Vergangene Woche habe der Kantonale Führungsstab die Gemeinden aufgerufen, die Kontrollen von Restaurationsbetrieben zu intensivieren.
Neben der Einhaltung der 3G-Pflicht, sollen demnach auch die Regeln für Aussenzelte besondere Beachtung finden. So dürfen bei überdachten Aussenbereichen auf mindestens der Hälfte der Seiten keine Wände wie Plastikfolien, Blachen oder Ähnliches vorhanden sein.
Der Kanton St. Gallen hat bereits über 27'000 Personen über 65 Jahre zum dritten Mal geimpft und rund 16'000 Personen haben sich dafür angemeldet, wie es weiter hiess. Die Anmeldung für den Booster sei ab sofort auch für Personen unter 65 Jahren möglich, deren Impfung sechs Monate zurückliege.