Ständerat: Kommission macht Waffenrecht EU tauglich

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates will das Schweizer Waffenrecht EU-tauglich machen und folgt damit nicht dem Nationalrat.

Gewehre sind in einer Waffenkammer gelagert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zuständigen Ständeräte wollen das Schweizer Waffenrecht EU-tauglich machen.
  • Sie widersprechen damit den Nationalräten, die auf Kollisionskurs mit Brüssel sind.

Der Nationalrat ist beim Waffenrecht auf Kollisionskurs mit Brüssel. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK) hingegen will die EU-Vorschriften einhalten, um die Schengen-Assoziierung der Schweiz nicht zu gefährden.

Einstimmig hat sie beschlossen, den Erwerb grosser Magazine zu regeln, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Heute sind Magazine frei verkäuflich, der Nationalrat will dabei bleiben. Die Ständeratskommission will dem Bundesrat folgen. Dieser beantragt, dass ein Magazin mit grosser Kapazität nur kaufen darf, wer die zugehörige Waffe rechtmässig besitzt.

Mit 9 zu 3 Stimmen sprach sich die SiK auch für die Ausweitung der Markierungspflicht für wesentliche Waffenbestandteile aus. Im Sinne eines Kompromisses will sie aber darauf verzichten, Waffenhändler zur Buchführung über grosse Ladevorrichtungen zu verpflichten.

Schmaler Grat

Für die Kommission ist es wichtig, das Waffenrecht in den Einklang mit der EU-Waffenrichtlinie zu bringen, wie es in der Mitteilung heisst. Diese ist nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft worden. Als Schengen-Land muss die Schweiz nachziehen. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga ist das Schweizer Waffenrecht ohne minimale Regulierung der Magazine und die Markierungspflicht nicht mit den EU-Vorschriften vereinbar.

Keine Mehrheit fand in der SiK der Antrag, dass eine nach der Dienstzeit direkt übernommene Ordonnanzwaffe als verbotene Waffe gilt. Dieser Entscheid fiel mit 9 zu 4 Stimmen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis sprach sich die Kommission zudem für eine Erleichterung für Besitzer nach neuem Recht verbotener Waffen aus. Diese sollen den Behörden innert dreier Monate nur eine einfache Meldung machen müssen.

Volksabstimmung möglich

Als verbotene Waffen würden neu halbautomatische Waffen gelten, in die ein grosses Magazin eingesetzt ist. Bei Pistolen liegt die Grenze bei 20 Schuss, bei Gewehren sind es 10 Schuss. Wer eine verbotene Waffe erwerben will, muss Sammler oder Sportschütze sein. Wer bereits eine Waffe besitzt, kann diese behalten.

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Schweiz muss die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie bis zum 31. Mai 2019 umsetzen. Eine Referendumsabstimmung ist so gut wie sicher.