Stefan Kuster: «Infektionsherde sind nicht auszuschliessen»
Auch in der Schweiz sind Infektionsherde wie in der deutschen Fleischindustrie nicht auszuschliessen. Das sagte BAG-Leiter Stefan Kuster.
Das Wichtigste in Kürze
- Im deutschen Schlachthof von Tönnies ist das Coronavirus ausgebrochen.
- Ansteckungsherde sind laut Stefan Kuster auch in der Schweiz möglich.
- Er ist überzeugt, dass es zu ähnlichen Fällen auch hierzulande kommen wird.
Covid-19-Ansteckungsherde, wie sie aus Fleischfabriken in Deutschland bekannt geworden sind, sind in der Schweiz nicht auszuschliessen. Das sagt Stefan Kuster, der neue Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG), in einem Zeitungsinterview.
«Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass wir Cluster verhindern können», sagte Kuster im am Mittwoch veröffentlichten Interview mit den Tamedia-Zeitungen.
«Dazu wird es auch in der Schweiz kommen.» Er verglich die Situation mit einem schwelenden Flächenbrand «mit immer wieder aufflackernden Brandherden, die man löschen muss.»
Schweiz durch ihre gute Wirtschafts-Situation geschützt?
«Vielleicht» ein Schutz ist laut Kuster die wirtschaftlich gute Situation in der Schweiz. Es gebe weniger prekäre Arbeitsbedingungen und Wohnsituationen als in anderen Ländern. Auszuschliessen sei ein Wiederanstieg der Zahlen aber nicht. Weil man immer noch zu wenig wisse über das Virus, müsse man sich auf alle Szenarien vorbereiten.
Die Reproduktionszahl in der Schweiz bewegt sich seit längerer Zeit um 1 herum, wie Kuster sagte. Zurzeit gebe es rund 200 Infizierte in Isolation und 640 Kontaktpersonen in Quarantäne. Nach den Lockerungen von Ende Mai und vom 6. Juni habe es bisher keinen grossen Anstieg der Fallzahlen gegeben.
Eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ist laut Kuster «durchaus eine Option», sollte sich die Bevölkerung nicht an die Empfehlungen halten. Auch wenn in vollen Zügen zunehmend Masken angelegt würden, täten dies noch zu wenige.
Masken im öV vorschreiben könnten auch Kantone, wenn es die epidemiologische Lage in ihrem Gebiet rechtfertige. Der geltende gesetzliche Rahmen lasse dies zu.