SRG

Verletzung der Meinungsvielfalt: SRG verliert vor Bundesgericht

Tim Camp
Tim Camp

Lausanne,

Wegen eines Beitrags zur Covid-Abstimmung 2021 im Westschweizer Fernsehen RTS verliert die SRG einen Rechtsstreit vor dem Bundesgericht.

Bundesgericht Covid-Gesetz SRG RTS
Ein Beitrag, den das Westschweizer Fernsehen RTS vor der Abstimmung zum Covid-Gesetz 2021 ausgestrahlt hatte, verletzte die Meinungsvielfalt: Die SRG verliert vor Bundesgericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen eines Beitrags von 2021 hatte die unabhängige Beschwerdeinstanz die SRG gerügt.
  • Gegen diesen Entscheid der UBI zog die SRG bis vors Bundesgericht – und das ohne Erfolg.
  • Das Gericht hält fest: Die SRG sei der Pflicht zur Meinungsvielfalt nicht nachgekommen.

Im Herbst 2021 dominierte die Covid-Pandemie den Schweizer Gesprächs-Alltag. Die Einführung des Covid-Zertifikats nach der sogenannten 3G-Regel durch den Bundesrat wurde rege diskutiert. Weitere Verschärfungen, wie ein weitgehender sozialer Ausschluss der Ungeimpften, waren auch Thema. Zwei Wochen vor den Wahlen zum neuen Gesetz strahlte RTS eine Reportage aus, die zu einem Rechtsstreit wurde.

In der Informationssendung «Mise au point» berichteten mehrere Politiker über Drohungen gegen ihre Person. Sie erhielten Hassbotschaften im Zuge ihrer Unterstützung für das Covid-Gesetz. Massnahmenkritiker hingegen kamen in der Sendung nur knapp zu Wort.

Bundesgericht Covid-Gesetz SRG RTS
Das Bundesgericht hält fest: «Es kommt nur ungenügend zum Ausdruck, dass sich die Gegnerschaft des Covid-Gesetzes keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt.» - keystone

Daraufhin wurde die Sendung von vielen Seiten stark kritisiert: Die Reportage mache ausschliesslich Corona-Gegner für die aggressive Stimmung im Land verantwortlich. Überdies sei die Kontra-Seite inhaltlich zu wenig zur Sprache gekommen. Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gab den Kritiker in diesen Punkten recht.

Niederlage der SRG auch vor Bundesgericht

Der Sender war mit der Einschätzung der UBI nicht zufrieden und ging vors Bundesgericht – mit vergleichbar wenig Erfolg. Denn wie die «NZZ» berichtet, hält auch das Bundesgericht fest: Die SRG sei ihrer Pflicht zur Meinungsvielfalt nicht nachgekommen.

Sind Sie mit der Berichterstattung der SRG zufrieden?

Die Gegner seien zu wenig zu Wort gekommen und wären zudem nicht neutral dargestellt worden, so das Urteil des Bundesgerichtes: «Es kommt nur ungenügend zum Ausdruck, dass sich die Gegnerschaft des Covid-Gesetzes keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt.»

Kommentare

Weiterlesen

«Arena»
1’427 Interaktionen
Covid-Gesetz-Arena
SRG Alternative SRG-Initiative
283 Interaktionen
Zweites Gebühren-TV?
serafe
112 Interaktionen
Initianten

MEHR IN NEWS

elden ring switch 2
Elden Ring
Tesla-Auto vor Gebäude
1 Interaktionen
Allgemeiner Begriff
a
1 Interaktionen
Im Video
a
Mutter staunt

MEHR SRG

Kino
7 Interaktionen
34 Mio. Franken
srg
16 Interaktionen
Zu SP-Parteitag
Radio- und Fernsehgebühren
48 Interaktionen
Vorschlag
SRG Susanne Wile
125 Interaktionen
7200 Jobs

MEHR AUS LAUSANNE

Fifa
1 Interaktionen
«Sehr hart»
Hadrien Buclin
1 Interaktionen
Rechenfehler
Bundesgericht Lausanne
Aus Ausschaffungshaft
Gemüse Studie
20 Interaktionen
Bio auch betroffen