Zahl der Gemeinden mit 20 Prozent Zweitwohnungen stabil
Die Anzahl an Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen bleibt stabil. 2021 hat sich diesbezüglich nur wenig geändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anzahl an Gemeinden, in denen mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen stehen, ist stabil.
- Bei nur wenigen Gemeinden hat sich diesbezüglich etwas geändert.
Die Zahl der Gemeinden in der Schweiz, die einen Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent oder mehr haben, ist 2021 mehr oder weniger stabil geblieben. Und nur wenige Gemeinden liegen neu über oder unter der Schwelle von 20 Prozent.
Seit 2013 dürfen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine neuen Zweitwohnungen erstellt werden. Um die Anteile an Zweitwohnungen zu ermitteln, müssen alle Gemeinden jedes Jahr ein Inventar erstellen, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Donnerstag mitteilte.
Sieben Gemeinden überschreiten Grenze – acht unterschreiten sie
In sieben Gemeinden ist der Zweitwohnungsanteil neu auf über 20 Prozent gestiegen. Es sind laut der Liste des ARE Guttannen und Leissigen im Kanton Bern, Jussy GE, Mettembert und Bonfol im Kanton Jura, Collina d'Oro TI und Treytorrens (Payerne) in der Waadt.
Acht Gemeinden sind per Ende 2021 unter die Schwelle von 20 Prozent gesunken. Im Kanton Bern sind es Seehof und Heiligenschwendi, im Kanton Jura Les Enfers, Saulcy und Pleigne sowie Les Verrières NE, Provence VD und Varen VS.
Die 15 Gemeinden seien meist kleine und wenig touristische Orte, schrieb das ARE. Zum Beispiel in Heiligenschwendi im Berner Oberland könne der Bau von einem Dutzend neuer Erstwohnsitze den Anteil an Zweitwohnungen unter 20 Prozent drücken.
Die betroffenen Gemeinden können innerhalb von 30 Tagen Stellung beziehen und ihr Wohnungsinventar in Absprache mit dem ARE präzisieren, wie es weiter heisst. Erst danach prüft das Bundesamt, ob das Verbot, weitere Zweitwohnungen zu bauen, in der betroffenen Gemeinde angewendet wird.
Knappe Initiative von 2012
Am 11. März 2012 nahmen Volk und Stände die Zweiwohnungsinitiative an, die zu den nun angewendeten gesetzlichen Bestimmungen führte. Am zehnten Jahrestag des knappen Volks-Ja forderte die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) eine Revision des umstrittenen Gesetzes.
Es führe zu einer systematischen Benachteiligung zahlreicher Berggemeinden, machte die SAB geltend. Die Initiative habe sehr handfeste Konsequenzen für die betroffenen 342 Gemeinden und deren Einwohner. Sie greife in die Eigentumsrechte ein, Eigentümer eines Gebäudes könnten nicht mehr frei über dessen Verwendung befinden.