Zug: Jugendlicher prügelt Taxifahrer ins Spital – die Folgen

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Region Zug,

Nach einer Attacke auf einen Taxifahrer steht der heute fast 24-jährige Täter erneut vor dem Zuger Gericht.

strafgericht zug
Nach einer brutalen Attacke auf einen Taxifahrer steht ein 24-jähriger Deutscher erneut vor dem Zuger Gericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer brutalen Attacke auf einen Taxifahrer steht der Täter erneut vor Gericht.
  • Der heute fast 24-jährige Deutsche plädiert auf Selbstverteidigung.
  • Die endgültige Entscheidung wird in schriftlicher Form verkündet und bleibt abzuwarten.

Ein Vorfall aus dem Frühling 2020, bei dem ein Taxifahrer in Zug von einem 24-jährigen Deutschen schwer verletzt wurde, wird erneut vor Gericht verhandelt. Ursprünglich sollte das Ereignis, das mit der Bitte um eine kostenlose Taxifahrt begann, scherzhaft sein. Aber die Situation zwischen dem damals 60-jährigen Taxifahrer und dem Angeklagten eskalierte schnell.

Die Auseinandersetzung endete damit, dass der Taxifahrer bewusstlos am Boden lag und der Angeklagten auf ihn eintrat. Den Beweis dafür lieferte ein Überwachungsvideo.

Unter Berufung auf Zeugenberichte, soll der junge Mann auch weiter auf das Opfer eingeschlagen haben, als es bereits regungslos am Boden lag.

Vor Gericht verteidigt

Vor Gericht behauptete der Angeklagte laut «Bote der Urschweiz», er habe sich selbst nur verteidigt. Sein Anwalt unterstützte diese Behauptung, indem er darauf hinwies, dass der Taxifahrer als erster aggressiv wurde.

Der Anwalt forderte, dass sein Mandant freigesprochen und der Landesverweis zurückgenommen wird, da sich der Angeklagte in der Schweiz in einem «schweren persönlichen Härtefall» befinde.

Staatsanwaltschaft besteht auf Urteil

Die Staatsanwaltschaft hingegen besteht darauf, dass das ursprüngliche Urteil des Strafgerichts korrekt ist und der Angeklagte die schwere Körperverletzung begangen hat.

Findest du an dem bisherigen Urteil sollte festgehalten werden?

Der Staatsanwalt argumentierte laut «Bote der Urschweiz», der junge Mann sei eine erhebliche Gefährdung. Trotz seiner scheinbaren Besserung könne ihm wegen seiner Vorstrafen und finanzieller Schwierigkeiten keine günstige Zukunftsvoraussage gemacht werden.

Das endgültige Urteil wird in schriftlicher Form verkündet und steht noch aus.

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Kommentare

User #3539 (nicht angemeldet)

und Tschüss Bockwurst

User #5148 (nicht angemeldet)

auf dem Boden lag das Opfer und der Täter hat trotzdem nachgetreten? Mordversuch sollte mit mindenstens15 Jahren geahndet werden. Solche Menschen sind ein Gefahr für die Gesellschaft und müssen komplett aus dem Verkehr gezogen werden.

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