Zug – Messfehler? Betrunkener Senior will Führerausweis zurück

Ein 73-jähriger Zuger musste nach einem alkoholbedingten Unfall den Führerausweis abgeben. Er bestreitet jedoch vehement das Ausmass seiner Trunkenheit.

Ein Rentner hat wegen Alkohol am Steuer seinen Fahrausweis verloren. Er plädiert auf einen Messfehler. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen Trunkenheit am Steuer verlor ein Zuger Rentner seinen Führerschein.
  • Dagegen ging der 73-Jährige gerichtlich vor, die Promille-Zahl sei nicht korrekt gewesen.
  • Dabei bezog er sich auf einen niedrigeren Wert aus dem Spital – dieser war aber falsch.

Im vergangenen November war ein 73-jähriger Mann aus Zug betrunken mit dem Auto unterwegs und verursachte einen Unfall.

Daraufhin fand ihn die Stadtpolizei von Affoltern am Albis beim Haus seiner Ex-Frau. Laut dem Portal «Zentralplus» war das Auto total beschädigt, der Fahrer stark angetrunken.

Hoher Alkoholwert führt zu Führerausweisentzug

Ihm wurde an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen. Eine Blutprobe ergab einen Alkoholwert von 2,14 bis 2,36 Promille.

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug bestätigte den Ausweisentzug. Es habe gar einen Verdacht auf ein Alkoholproblem gegeben.

Senior geht vor Gericht

Der 73-Jährige zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Zug und stritt ab, dass er so betrunken gewesen sei. Er argumentierte, im Spital, wo er nach dem Vorfall hingebracht wurde, habe man nur 1,4 Promille gemessen. Auch habe er kein Alkoholproblem.

Ein Blick auf das Austrittsformular des Spitals bestätigt tatsächlich einen Wert von 1,4 Promille. Allerdings waren laut «Zentralplus» bei dem Atemtest im Spital Masseinheiten verwechselt worden. Promille und Milligramm pro Liter waren nicht korrekt.

Fehler zu seinen Ungunsten

Durch eine nachträgliche Klärung des Gerichts wurde der Fehler aufgedeckt. Tatsächlich kamen bei der Messung sogar 2,8 Promille raus, als noch mehr als beim ursprünglichen Test.

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Das Gericht sah damit seinen Billettentzug als gerechtfertigt an und wies seine Beschwerde ab. Der Mann muss nun zusätzliche Gerichtskosten in Höhe von 1200 Franken tragen.