TX Group und Jungfraubahnen zahlen trotz Kurzarbeit Dividenden
Wegen der Corona-Krise verzichten einige Firmen auf Dividendenzahlungen. TX Group und die Jungfraubahnen zahlen die Ausschüttung trotz Kurzarbeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Prognosen für die globale Wirtschaft werden durch die Corona-Krise deutlich getrübt.
- TX Group und die Jungfraubahnen wollen trotz Kurzarbeit Dividenden auszahlen.
Wenn das Geschäft läuft, zahlen Firmen ihren Aktionären Dividende aus. Doch die Corona-Krise ändert alles. Viele Unternehmen setzen dieses Jahr die Dividendenzahlung aus – zu unsicher ist die Geschäftslage.
Die ehemalige Novartis-Tochter Alcon hat die Dividende fürs Geschäftsjahr 2019 gestrichen, die Industrie-Unternehmen Autoneum und Feintool ebenso. Die Idee: Das Geld bleibt während der Krise besser in der Unternehmenskasse.
Längst nicht alle Firmen verzichten auf die Ausschüttung an Aktionäre. Die UBS hält weiterhin an der Dividendenzahlung fest, ebenso Rivalin Credit Suisse. Gerade das Gegenteil davon, was die Finanzmarktaufsicht Finma den Geldhäusern rät. Mittlerweile haben die Grossbanken entschieden, die Dividende zu halbieren.
Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz hält es grundsätzlich für zulässig und nachvollziehbar, wenn Unternehmen Dividenden ausschütten. Diese würden ja das Vorjahr widerspiegeln.
TX Group und Jungfraubahnen halten an Dividendenzahlung fest
Auch für die Grossbanken zeigt er Verständnis. Denn: «Es handelt sich um eine blosse Empfehlung der Finma, die also nicht rechtsverbindlich ist.»
Die Banken seien schlussendlich Privatunternehmen, welche sich auch für die Aktionäre interessant machen müssen. «Ohne Dividenden würde sie im Vergleich zu anderen Banken im Ausland an Attraktivität verlieren. Damit würden sie ihre aktuellen und potenziell künftigen Investoren verärgern.»
Die Gesuche für Kurzarbeit haben während der Corona-Krise Rekordhöhen erreicht. Auch Firmen, welche ihren Aktionären Dividenden zahlen werden, haben Kurzarbeit angemeldet. Etwa die Jungfraubahnen oder die TX Group, Herausgeberin von «20 Minuten».
Die Legalität dürfte hier zwar gegeben sein, sagt Kunz. «Doch in Fällen der Corona-Kurzarbeit haben die Unternehmen meist akute Finanzherausforderungen, sodass sie sich einen Vermögensabfluss kaum leisten können.»
Mehr als nur Aktionäre
Die Verwaltungsräte müssen für das Wohlergehen der Unternehmung schauen, nicht allein für die Aktionäre, sagt Kunz. «Das Gesellschaftsinteresse geht weiter als das Aktionärsinteresse, umfasst also etwa auch die Interessen der Arbeitnehmer und der Gläubiger.»
Deshalb könne es im Einzelfall eine Rechtspflicht des Verwaltungsrats sein, einen Verzicht auf aktuelle Dividenden vorzusehen, so der Wirtschaftsrechtler. «Selbst wenn es ein gutes Geschäftsjahr 2019 war.»