Spitäler und Heime: Aargau setzt auf kontrolliertes Besuchsrecht
Im Kanton Aargau wird das strikte Besuchsverbot in Spitälern und Heimen gelockert. Ab dem kommenden Montag sind wieder Besuche möglich.
Im Kanton Aargau wird das strikte Besuchsverbot in Spitälern und Heimen gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ab dem kommenden Montag wieder Besuche möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass besonders gefährdete Personen konsequent geschützt werden.
Mit der neuen Regelung für Spitäler und Heime finde dort, wo es die aktuelle Lage zulasse, ein Wechsel vom grundsätzlichen Besuchsverbot zum kontrollierten Besuchsrecht statt, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit.
So müssen sich Besucher anmelden und zwecks Rückverfolgbarkeit registrieren. Weiter ist eine Gesundheits-Checkliste auszufüllen. Der Besuch hat zudem in kontrollierten und geschützten Begegnungszonen stattzufinden.
Die Institutionsleitung legt die genauen Rahmenbedingungen in Form eines Besuchskonzepts fest, hält die Staatskanzlei fest. Die Hygiene- und Schutzmassnahmen müssten strikte eingehalten werden. Die Verantwortung liege bei der Institutionsleitung.
Besuche in Spitälern sind gemäss Staatskanzlei weiterhin grundsätzlich verboten. In sachlich begründeten Fällen kann die Spitalleitung Besuche bewilligen, etwa Eltern von hospitalisierten Kindern, Partner von Gebärenden beziehungsweise Wöchnerinnen oder die nächsten Angehörigen von Sterbenden.
In Pflegeheimen gilt ein kontrolliertes Besuchsrecht, sofern dies die Heimleitung als vertretbar erachtet. Andernfalls gilt weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.
In den Rehakliniken gilt ein kontrolliertes Besuchsrecht, sofern die Klinikleitung aufgrund des Patientenguts und der aktuellen Situation eine Lockerung als vertretbar erachtet. Andernfalls gilt die gleiche Regelung wie in den Akutspitälern.