Die Gemeinde informiert

Der Gemeinderat informiert über die jüngsten Ereignisse innerhalb der Gemeinde.

Dienstjubiläum - Gemeinde

30-jähriges Dienstjubiläum von Jörg Villiger 11. April 1989 : Ein Glückstag für den Aarburger Wald

Ende der 1980 befand sich die Ortsbürgergemeinde (OBG) Aarburg in einer sehr kritischen Lage. Alle finanziellen Reserven waren wegen regelmässiger Budgetüberschreitungen der Forstbetriebe aufgebraucht, ein Bilanzfehlbetrag war die Folge. Vorangegangen waren seit 1981 regelmässige Budgetüberschreitungen durch den Forstbetrieb. Eine Analyse der Abt.

Forstwirtschaft zeigte, dass der Aufwand im Vergleich zu Nachbargemeinden um 25 bis 40 % höher ist, diese Entwicklung hätte verhindert werden können. Die Tatsache, dass der damalige Förster seine Tätigkeit krankheitshalber auf Dauer nicht mehr ausüben konnte, verlangte eine neue Lösung. Auf Vermittlung des Kreisforstamtes konnte Jörg Villiger, Oftringen, ab April 1989 mit einem 50 %-Pensum für das Amt des stellvertretenden Försters eingestellt werden. Jörg Villiger unterstützte rasch, kompetent und sehr engagiert die zum Teil fast verzweifelten Bemühungen der OBG-Kommissionen, das Weiterbestehen der Ortsbürgergemeinde zu garantieren.

Man kann zweifelsfrei feststellen, dass mit Eintritt von Jörg Villiger eine Trendwende stattgefunden hat. Seine Fachkompetenz - verbunden mit dem Willen einvernehmlich mit Behörden und OBG-Kommissionen zusammen zu arbeiten - zeigte rasch eine Verbesserung der finanziellen Lage. Ohne sein Mitwirken zu Beginn der 90er Jahre gäbe es wahrscheinlich die OBG Aarburg nicht mehr!

Die damalige Anstellung von Jörg Villiger als Aarburger Förster darf als Glücksfall bezeichnet werden. Es gehört ihm ein überaus grosser Dank für sein erfolgreiches Engagement zu Gunsten unseres Forstbetriebes und damit auch unserer Ortsbürgergemeinde. Die Ortsbürger und der Gemeinderat gratulieren Jörg Villiger herzlich zum 30-jährigen Dienstjubiläum und wünschen ihm weiterhin viel Freude als Leiter der Forstbetriebe Aarburg.

Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung ein neues Tanklöschfahrzeug

Das bestehende Tanklöschfahrzeug (TLF) der Feuerwehr Aarburg, ein Mercedes 1220 Aufbau Vogt, und seit 1992 in Betrieb ist nun 27 Jahre alt. Das TLF ist ein Ersteinsatzfahrzeug. Es muss jederzeit 100 % einsatzfähig im Feuerwehr Magazin zum Einsatz bereitstehen. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss eine Nachbarfeuerwehr Pikettdienst leisten. In den nächsten 1-2 Jahren stünde wieder eine Revision der Pumpenanlage an und unvorhergesehene teure Reparaturen sind nicht auszuschliesssen. In den letzten Jahren sind die Unterhalts- und Wartungskosten am TLF enorm gestiegen. Durch umsichtiges Warten und kostengünstige Reparaturen konnte die Einsatzbereitschaft immer gewährleistet werden. Dank engagierten Angehörigen der Feuerwehr (ADF), welche oft ihre Freizeit in Reparaturen am Unterhalt des TLF investiert haben, konnten die Kosten auf einem Minimum gehalten werden. Vom Aspekt der Sicherheit her ist das heutige TLF nicht mehr auf dem Stand der Technik. Der Insassenschutz fehlt gänzlich, Sicherheitsgurte und Airbags sind nicht vorhanden. Es gilt anzumerken, dass das bestehenden TLF bis heute nie in einen Unfall verwickelt war und immer dienstbereit zur Verfügung stand.

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) teilt alle Feuerwehren im Kanton Aargau in Grössenklassen gemäss Einwohnerzahl ein. Dementsprechend sind die Gemeinden dazu angehalten, die Feuerwehren gemäss den Richtlinien AGV auszurüsten. Die Feuerwehr Aarburg mit über 8‘000 Einwohnern ist dabei der Grössenklasse IVB zugeordnet. Die verpflichtenden AGV-Richtlinien verlangen, dass eine Feuerwehr in dieser Grössenklasse über ein TLF verfügt.

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung des TLF betragen max. CHF 650‘000. Für die Beschaffung wird ein Submissionsverfahren mit Pflichtenheft durchgeführt. Aktuell kann mit Subventionen von Seiten AGV für das Fahrzeug von 40 % gerechnet werden. Das Submissionsverfahren sowie die Herstellung des Fahrzeuges im Werk bis zur Auslieferung wird 1 bis 1 ½ Jahre in Anspruch nehmen. Die Ersatzbeschaffung eines TLF wird an der kommenden Sommer-Gemeindeversammlung dem Souverän zur Annahme beantragt.