Uttigen

Baugesuche in Uttigen sind elektronisch einzureichen

Wie die Gemeinde Uttigen mitteilt, müssen Baugesuche seit 1. März 2022 elektronisch über die kantonale Plattform eBau eingereicht werden.

Blick vom alten Schulhaus aus auf Uttigen.
Blick vom alten Schulhaus aus auf Uttigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

eBau ist das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern. Seit 1. März 2022 sind die Gesuchsteller in der Gemeinde Uttigen verpflichtet, Baugesuche über die kantonale Plattform eBau online einzureichen. Die bisher bekannten Baugesuchsformulare sind nicht mehr gültig.

Mit eBau reicht man sein Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Man erfasst das Gesuch online und lädt die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt die Wegleitung.

Die Unterlagen müssen zusätzlich in physischer Form zugestellt werden

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben circa im Jahr 2025 müssen der Gemeinde die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.

Es ist zu beachten, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inklusive Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird wie bis anhin noch per Post eröffnet.

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