Oberriet: Bauverbot für Mobilfunkanlagen in reinen Wohnzonen

Wie die Gemeinde Oberriet SG berichtet, wird die Planungszone für Mobilfunkanlagen in reinen Wohnzonen um zwei Jahre verlängert.

Die Ortseinfahrt Rheinstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sollen verschiedenen Möglichkeiten zur Regelung der Mobilfunkanlagen im Baureglement geprüft werden.

Damit bis zur Rechtskraft des revidierten Baureglements nichts passiert, was die Nutzungsplanung erschweren könnte und eine zukünftige Regelung präjudizieren würde, wurde über die reinen Wohnzonen des gesamten Gemeindegebiets eine Planungszone mit dem Planungszweck «Bauverbot für Mobilfunkanlagen in reinen Wohnzonen» erlassen.

Der Erlass vom 16. März 2020 soll nun um zwei Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung der Planungszone liegt öffentlich auf

Die Verlängerung der Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 28. Februar 2023, bis zum Mittwoch, 29. März 2023, im Rathaus Oberriet zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die notwendigen Auskünfte können auch telefonisch oder per E-Mail vom Hochbauamt erhalten werden. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Gegen oben erwähnten Erlass (Planungszone) kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.