Basel-Stadt stellt Abgabe der Gratis-Sperrgutvignetten ein
Die Abgabe der Gratis-Sperrgutvignetten an die Haushalte im Kanton Basel-Stadt wird per Ende 2024 eingestellt.
Wie der Kanton Basel-Stadt berichtet, gilt in der Abfallbewirtschaftung grundsätzlich das Verursacherprinzip: Wer Abfall produziert, muss für die Entsorgung bezahlen.
Das Verursacherprinzip fördert nachweislich die Abfallvermeidung und trägt zur Erhöhung der Recyclingquote bei.
Abgabe wird per Ende 2024 eingestellt
Massgeblich für die Abfallwirtschaft ist das Bundesgesetz über den Umweltschutz.
Dieses verpflichtet die Kantone, die Entsorgung der Siedlungsabfälle den Verursachern mit Gebühren oder Abgaben anzulasten.
Eine Gratis-Sperrgutvignette widerspricht diesem Grundsatz.
Die Abgabe der Gratis-Sperrgutvignette (bis anhin zwei Vignetten à je zehn Kilogramm mit einem Wert von insgesamt neun Franken) wird darum per Ende 2024 eingestellt.
Förderung der Kreislaufwirtschaft
Um das Klimaziel «Netto-Null 2037» zu erreichen, muss in Zukunft mehr Abfall vermindert und recycelt statt entsorgt werden.
Beim Sperrgut stellt sich immer die Frage: Ist etwas wirklich schon Sperrgut oder kann man den Schrank, den Tisch oder das Sofa nicht noch verwenden oder reparieren?
Das Reparieren, Aufwerten, Verschenken oder Tauschen von noch brauchbaren Produkten trägt zur Reduktion der indirekten Treibhausgasemissionen bei, stärkt die Kreislaufwirtschaft und schont gleichzeitig das Portemonnaie.