Magdeburg-Täter schwänzte Gerichts-Termin am Tag vor Attentat
Der Attentäter von Magdeburg ist bereits mehrmals verurteilt worden. Trotz der Vorstrafen und seiner Social-Media-Posts war er den Behörden nicht bekannt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Attentäter von Magdeburg war der Polizei bekannt.
- 2013 wurde er wegen Androhung von Straftaten verurteilt.
- Auch am Tag vor dem Anschlag hätte er vor Gericht erscheinen müssen.
Am Freitagabend fuhr Taleb A. einen Personenwagen in eine Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt und tötete fünf Menschen.
Nach der tödlichen Fahrt ist nun ein Haftbefehl gegen den festgenommenen Tatverdächtigen erlassen worden.
Der 50-Jährige müsse wegen des Vorwurfs fünffachen Mordes, mehrfach versuchten Mordes und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft, teilte die Polizei am frühen Sonntagmorgen in Magdeburg mit. Der Verdächtige war am Samstagabend einem Haftrichter vorgeführt worden.
Täter schwänzte Gerichtstermin
Die Behörden teilten mit, dass der Mann zuvor nicht aufgefallen, dass er ihnen nicht bekannt gewesen sei. Dabei hatte er viele Erfahrungen mit der Justiz.
Wie der «Spiegel» berichtet, hätte Taleb am Donnerstag, am Tag vor dem Anschlag vor Gericht erscheinen müssen. Grund war ein Gerichtsverfahren wegen Missbrauch von Notrufen. Im Februar war er auf einer Polizeiwache erschienen, schien verwirrt zu sein und rief die Feuerwehr an. Weil kein Notfall vorlag, wurde er per Strafbefehl zu 20 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Am Donnerstag hätte dann die Berufungsverhandlung stattfinden sollen. Taleb tauchte nicht auf, der Einspruch wurde verworfen.
Bereits 2013 wurde Taleb verurteilt. Damals wurde er der «Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten» schuldig gesprochen. Er erhielt eine Strafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro.
Und auch 2019 stand er vor Gericht: Eigentlich hätte er mit der Säkularen Flüchtlingshilfe zusammenarbeiten sollen. Der Plan war, dass er die Hilfe für atheistische Geflüchtete aus Saudi-Arabien koordiniert. Die Kooperation scheiterte ab.
Kurz darauf reichten die Mitglieder der Organisation eine Anzeige ein. Sie warfen ihm «überlste Verleumdung und verbale Angriffe» vor. Man könne sich die «Diffamierungskampagne und die Aggressivität seiner Vorwürfe» nicht erklären. Taleb wurde für schuldig befunden und musste entsprechende Social-Media-Beiträge löschen.
Taleb A. kam 2006 von Saudi-Arabien nach Deutschland und erhielt später Asyl, da er als Ex-Muslim bedroht wurde. Er arbeitete als Psychiater. In letzter Zeit wurde er zu einem scharfen Islam-Kritiker, verbreitete Verschwörungstheorien und sympathisierte mit der AfD.
Zudem entwickelte er einen tiefen Hass auf Deutschland und fühlte sich verfolgt. Trotz entsprechenden Äusserungen auf Social Media und den Vorstrafen geriet er nicht ins Visier der Behörden.