Wattenwil kämpft mit massiver Rutschung im Gebiet Ahörndler
Wie die Gemeinde Wattenwil meldet, hat sich im Gebiet Ahörndler eine Rutschung reaktiviert, was zu erheblichen Schäden und Evakuierungen in Schattenhalb führte.
Im Herbst 2023 hat sich im Gebiet Ahörndler bei Wattenwil ein Rutschgebiet reaktiviert.
Erste Bewegungen konnten im alten Anrissgebiet auf rund 1200 Meter über Meer festgestellt werden, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Rutschungen gekommen war.
Die Bewegungen dehnten sich von oben nach unten aus und Anfang Januar 2024 waren entlang der Stafelalpstrasse erste Risse zu erkennen.
Erste Schäden bei oberster Liegenschaft Schattenhalb festgestellt
Der Grossteil der Rutschmasse staute sich vorerst oberhalb der Waldhütte bei Goldegg auf rund 950 Meter über Meer auf.
Anschliessend drang die Rutschung zuerst auf der Südseite der Goldegg in Richtung Weiermoos vor, bevor sie das Gebiet nordseitig erfasste.
Am 12. Februar 2024 konnten an der Stafelalpstrasse Versätze von bis zu 40 Meter gemessen werden und die Brücke bei der Zufahrt zum Weiler Schattenhalb war stark beschädigt.
Am 14. Februar 2024 zeigten sich bei der obersten Liegenschaft bei Schattenhalb erste Schäden im Zusammenhang mit der reaktivierten Rutschung.
Ausdehnung des Rutschgebiets auf 50 Hektar
Das gesamte Rutschgebiet misst circa 50 Hektar und das Volumen wird auf circa fünf Millionen Kubikmeter geschätzt (Stand 14. Februar 2024).
Der Wald ist sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden.
Als Ursache für die anhaltende Rutschaktivität werden die anhaltend intensiven Niederschläge vom Spätherbst 2023 mit darauffolgendem Schneefall und Schneeschmelze im Dezember 2023 vermutet, in Kombination mit der geologischen Prädisposition für Rutschungen in diesem Gebiet.
Es ist davon auszugehen, dass die Rutschung noch länger vergleichbar aktiv ist und insbesondere bei anhaltend intensiven Regenfällen oder Schneeschmelze auch noch stärkere Bewegungen möglich sind.
Weitere Ausdehnung des Rutschgebiets möglich
Das Rutschgebiet kann sich deshalb im unteren Bereich noch weiter ausdehnen. Im bewaldeten Rutschgebiet besteht Lebensgefahr durch umstürzende Bäume.
Aus Sicherheitsgründen mussten die Liegenschaften Schattenhalb bereits evakuiert werden.
Die betroffenen Personen konnten privat eine Unterkunft organisieren und werden so gut wie möglich unterstützt.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit können die Liegenschaften nicht mehr bewohnt werden.
Allgemeinverfügung verbietet Betreten des Gebiets
Der Gemeinderat Wattenwil hat eine Allgemeinverfügung erlassen, welche das Betreten des betroffenen Gebiets per sofort (Stand 20. Februar 2024) untersagt.
Dies betrifft auch den offiziellen Wanderweg, welcher durch dieses Gebiet führt.
Die jeweils aktuelle Kartenübersicht des Sperrgebiets ist auf der Website der Gemeinde Wattenwil oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.