Kanton Bern will Gastfamilien 195 Franken pro Person zahlen
Wer ukrainische Flüchtlinge bei sich aufnimmt, kann bald beim Kanton Bern eine Entschädigung von 195 Franken pro aufgenommene Person und Monat beantragen.
GSI-Mediensprecher Gundekar Giebel bestätigte am Samstag auf Anfrage eine entsprechende Meldung von «Berner Zeitung» und «Bund». Er sagte, die Rahmenbedingungen seien noch zu definieren - beispielsweise, ab welcher Aufnahmedauer diese Entschädigungen ausbezahlt werden. Die GSI werde demnächst dazu informieren.
Die Entschädigungen gehen nur an Haushalte, in denen registrierte Flüchtlinge mit Schutzstatus S leben. Das Geld fliesst, wenn die Gastfamilien dies wünschen.
Wie die Organisation Campax auf ihrer Internetseite schreibt, liegen Bernerinnen und Berner in Sachen Aufnahmebereitschaft von ukrainischen Flüchtlingen landesweit an der Spitze: Mehr als ein Prozent der Haushalte wollen Ukrainerinnen und Ukrainer aufnehmen.
Auch Appenzell und Thurgau wollen Entschädigung zahlen
Ebenso grosszügig sind Appenzeller und Thurgauer Haushalte. Im Kanton Bern gibt es nach Angaben des Bundesamts für Statistik derzeit etwa 480'000 Haushalte. Wer im Kanton Bern Flüchtlingen eine Unterkunft anbieten will, wird auf der Internetseite des Kantons an Campax weitergeleitet.
Die Kantone erhalten vom Bund eine Abgeltung für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden mit Status S. Laut Campax erlaubt dies den Kantonen, Gastgeberinnen und Gastgeber für die Beherbergung von Schutzsuchenden zu entschädigen. Der Umfang der Entschädigung sei noch nicht überall definiert, schreibt Campax.