Unbestrittene Steuergesetzrevision im Landrat Nidwalden

Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch das kantonale Steuerrecht in erster Lesung den neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Revidiert wurden etwa Bestimmungen zur Quellenbesteuerung oder zu den Fristen.

Das Wappen des Kantons Nidwalden. - Keystone

Die Vorlage war im Landrat unbestritten und passierte einstimmig. Die Revision soll auf Anfang 2021 in Kraft treten.

Positiv zur Kenntnis genommen wurde vom Parlament, dass kommerziell tätige Vereine und Stiftungen auch künftig privilegiert besteuern werde. Der Regierungsrat hatte ursprünglich für diese die ordentliche Besteuerung einführen wollen, war damit aber in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen.

Die Regierung wollte mit der ordentlichen Besteuerung Wettbewerbsverzerrungen reduzieren, wenn kommerziell tätige Organisationen das Rechtskleid der Stiftung oder des Vereins wählen, anstatt sich als AG oder GmbH auszukleiden. Es entspreche doch nicht der Nidwaldner Vereinskultur, wenn Organisatoren eines Schwingfests plötzlich mit Steuern belastet würden, sagte der CVP-Sprecher.

Der FDP-Sprecher sagte, die Vorlage schaffe Klarheit und beseitige Ungleichbehandlungen. Es sei wichtig, dass der Kanton steuerlich attraktiv und für die Unternehmen diesbezüglich verlässlich sei.

Die Revision sieht unter anderem vor, die Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen abzubauen. Weiter werden bei den Liegenschaftskosten neu auch Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abzugsfähig.

Anpassungen gibt es beim Kinder-, Unterstützungs- und Versicherungsabzug sowie bei der Besteuerung von Liquidationsgewinnen.

Ein zentraler Punkt für sämtliche Steuerpflichtigen ist weiter die Vereinfachung des Steuerbezuges. Die bisher unterschiedlichen Raten- und Fälligkeitstermine entfallen.

Diese Steuergesetzrevision hat nach Angaben der Regierung keinen Zusammenhang mit der sogenannten Staf-Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung im Kanton Nidwalden. Gegen diese Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes war das konstruktive Referendum ergriffen worden. Abgestimmt wird über diese Vorlage am 27. September.