Zwei Varianten für einfachere Verfahren im regionalen Personenverkehr

Bund und Kantone bestellen den öffentlichen Regionalverkehr bei den Transportunternehmen. Das Verfahren ist heute aufgrund der vielen Schnittstellen sehr aufwändig. Eine Reform ist notwendig.

Bahnsteig. (Symbolbild) - Nau.ch

Mit einer Reform des regionalen Personenverkehrs (RPV) schlägt der Bundesrat vor, das Verfahren zu vereinfachen sowie verbindlicher und effizienter zu gestalten. An seiner Sitzung vom 17. April 2019 hat er beschlossen, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu schicken. Bei der Variante «Optimierung» würden Bund und Kantone Bus- und Bahnangebote weiterhin gemeinsam bestellen und finanzieren. Mit der Variante «Teilentflechtung», die der Bundesrat favorisiert, würde das Busangebot neu alleine durch die Kantone bestellt. Der Bund würde sich mit einer Pauschale finanziell aber weiter daran beteiligen.

Mit der Variante «Teilentflechtung» wären künftig die Kantone in eigener Regie für das Bus-Angebot zuständig. Sie könnten bei der Bestellung von Busangeboten im Regionalverkehr und im Ortsverkehr Synergien nutzen. Der Ortsverkehr wird bereits heute fast durchwegs durch die Kantone und Gemeinden bestellt. Der Bund würde sich mit einer Pauschale in der heutigen Höhe an den Kosten beteiligen. Für die Transportunternehmen würden sich im Busbereich die Zahl der Ansprechpartner reduzieren und die Zuständigkeiten würden klarer geregelt. Das Bahnangebot würde weiterhin von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt und finanziert, da die Planung und Finanzierung der Schienen-Infrastruktur in der Kompetenz des Bundes liegt und eine enge Abstimmung mit dem Fernverkehrsangebot geboten ist. Bei der Variante «Optimierung» würden Bus- und Bahnangebote wie heute von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt und finanziert.

Der Bundesrat favorisiert die Variante «Teilentflechtung», weil diese mehr Möglichkeiten bietet, das Verfahren einfacher, effizienter und verbindlicher zu gestalten. Die Kantone unterstützen mehrheitlich die Variante «Optimierung», weil sie davon ausgehen, deren Auswirkungen verlässlicher abschätzen zu können. Sie weisen zudem darauf hin, dass die Bestellkompetenz der Kantone nicht überall gleich ausgeprägt ist.

Zielvereinbarungen werden gestärkt

Beiden Varianten gemeinsam sind verschiedene Neuerungen für mehr Effizienz, eine höhere Verbindlichkeit bei der Finanzierung sowie einfachere Verfahren: So etwa werden Zielvereinbarungen gestärkt. Die Zielvereinbarungen ermöglichen es, das Angebot über vier bis sechs Jahre festzulegen. Das schafft mehr Planungssicherheit als das bisherige, zweijährige Bestellverfahren. Als Effizienzanreize erhalten die Transportunternehmen mehr Möglichkeiten zur Finanzierung innovativer Projekte.

Mit der Reform wird den Bedürfnissen der verschiedenen Beteiligten Rechnung getragen:

Die Transportunternehmen wünschen sich mehr Handlungsspielraum und mehr langfristige Verbindlichkeit, während der Bund und die Kantone mehr Effizienz und verbesserte Steuerungsmöglichkeiten zur Qualitätssicherung der bestellten Leistung erwarten. Für die Kunden bleiben die hohe Qualität und das dichte Angebot im Regionalverkehr gewährleistet.

An der Ausschreibungspflicht ändert sich nichts: Ausschreibungen bleiben im bisherigen, sehr beschränkten Umfang möglich. Die vorliegende Reform wurde im Auftrag des Bundesrates vom Bund und den Kantonen gemeinsam ausgearbeitet. Angeregt wurde sie durch die vom Parlament überwiesene Motion 13.3663.