Hochwasser

Badeverbote wegen Hochwasser am Bielersee werden aufgehoben

Die wegen des Hochwassers erlassenen Schifffahrts- und Badeverbote für den Bielersee sind in den vergangenen Wochen sukzessive aufgehoben worden. Noch bis am 11. August in Kraft bleiben zwei Verbote.

Nidau
Der Bielersee. - Keystone

Sie betreffen das Baden, Stand-up-Paddeln und den nicht motorisierten Schiffsverkehr vor und im Nidau-Bürenkanal und in der Alten Zihl, wie die zuständigen Regierungsstatthalterämter am Donnerstag mitteilten.

Das Verbot gilt vor und im Nidau-Büren-Kanal vom Bielersee bis zum Wehr Port sowie auf dem Abschnitt der Alten Zihl zwischen den Brücken an der Römerstrasse und am Unteren Kanalweg.

Bleibt die Lage unverändert, werden die Verbote am Mittwoch aufgehoben. Die Regierungsstatthalter weisen in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die Gewässer nach wie vor sehr viel Wasser und teilweise auch Schwemmholz mitführen. Sie appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung bei Aktivitäten auf und in den Gewässern.

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