Eggenwil fordert zum Zurückschneiden von Pflanzen auf
Die Bevölkerung von Eggenwil wird gebeten, Bäume und Sträucher bis Ende Oktober 2021 den Vorschriften gemäss zurückschneiden.

Wie die Gemeinde Eggenwil berichtet, werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht).
Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein.
Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.
Die Frist endet Ende Oktober 2021
Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende Oktober 2021 zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch den technischen Dienst, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.