Lenzburg: Einbrecher dringen in Haus ein – dort wohnt Polizist

Juli Rutsch
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Lenzburg,

Zwei Einbrecher landen ausgerechnet im Haus eines Polizisten im Kanton Aargau. Das Bezirksgericht Lenzburg verhandelt den Fall.

einbrecher polizist
Einbrecher wollen ein Haus ausrauben. Das gehört aber einem Polizisten. (Symbolbild) - Depositphotos / Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Einbrecher wollen Geld machen und steigen in ein Wohnhaus ein.
  • Der dort lebende Polizist erwischt die Täter und verfolgt sie.
  • Einen der beiden Männer kann er fassen und vor Gericht bringen.

Kurz vor Weihnachten entschliessen sich zwei Männer, in Häuser einzubrechen. Die Beute soll aufgeteilt werden. Im Raum Lenzburg schreiten die beiden zur Tat, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Pech dabei: Der Hausbewohner ist Polizist, wird wach und nimmt die Verfolgung auf. Einen der beiden Übeltäter kann er an der Flucht hindern.

Im Gerangel zieht er sich gemäss der Zeitung Schürfungen, Kratzwunden und einen gebrochenen Zeh zu.

festnahme einbrecher
Der Polizist kann den Einbrecher an seine Kollegen überführen. (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau

Der gestoppte Einbrecher hält laut Anklageschrift während der Aktion einen grossen Schraubenzieher in der Hand und schreit: «Ich bringe dich um!» Der Polizist kann ihn dennoch bis zum Eintreffen seiner Kollegen festhalten.

Einbrecher vor Gericht

Der Fall landet am Ende vor dem Bezirksgericht Lenzburg. Dem 31-jährigen Mann aus dem Kosovo wird unter anderem versuchter Diebstahl sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen.

Er schildert, dass er im Kosovo Schulden gemacht habe und deshalb nach Deutschland gereist sei, um Geld zu verdienen.

Wurde bei dir Zuhause schon einmal eingebrochen?

Dies habe aber nicht funktioniert. Der unbekannte Miteinbrecher habe ihm daraufhin Hilfe angeboten. Die Verteidigerin argumentiert, er sei nur Gehilfe und instrumentalisiert gewesen.

Urteil gegen den Eindringling

Das Gericht verurteilt den Mann am Ende zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Zudem wird er für acht Jahre des Landes verwiesen. Er muss die Verfahrenskosten sowie die Anklagegebühr von rund 3500 Franken, die Kosten seiner Verteidigerin sowie 500 Franken Schadenersatz bezahlen.

Kommentare

User #5429 (nicht angemeldet)

Das Festhalten hat nichts ausser Kosten verursacht. Er sollte das eigentlich besser wissen und hätte ich einfach laufen lassen sollen. Jetzt gabs bedingt und auf den Kosten bleiben wir sitzen.

User #5429 (nicht angemeldet)

.lol.als ob das jemals bezahlt würde. loooool.

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