Jonen wählt Erhard Rüttimann in stiller Wahl ins Wahlbüro
Wie die Gemeinde Jonen mitteilt, konnte Erhard Rüttimann wegen fehlender Nachmeldung als Ersatzmitglied in stiller Wahl in das Wahlbüro gewählt werden.
Innert der Nachmeldefrist sind keine neuen Anmeldungen für die Ersatzwahl von einem Mitglied des Wahlbüros der Gemeinde Jonen für den Rest der Legislaturperiode 2022/2025 eingegangen.
Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR (Gesetz über die politischen Rechte) hat das Wahlbüro Rüttimann Erhard, parteilos, als in stiller Wahl für gewählt erklärt, mit Amtsantritt am 1. Oktober 2023.
Beschwerde kann eingereicht werden
Wahlbeschwerden nach § 65 ff. GPR sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR).
Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen.
Einer Beschwerde kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn diese von der Beschwerdeinstanz auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird (§ 70 GPR).