Birr erneuert Fahrverbot bei der Schulanlage Nidermatt

Wie die Gemeinde Birr mitteilt, hat der Gemeinderat das gerichtliche Fahrverbot bei der Schulanlage Nidermatt erneuern lassen.

Das Gemeindehaus in Birr. - Nau.ch / Werner Rolli

Es ist Unbefugten richterlich untersagt, das Schulgelände zu befahren, betreten und Fahrzeuge jeglicher Art darauf abzustellen.

Ausgenommen sind die Zufahrten zu den Parkplätzen und Veloständern. Widerhandlungen gegen das Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu 2000 Franken bestraft.

Speziell für die neuen Elektrofahrzeuge besteht auf dem Schulareal Nidermatt ein allgemeines Fahrverbot.

Dieses Fahrverbot gilt ausdrücklich auch für E-Scooter/Roller/Chopper. Auch Rasenflächen dürfen nicht befahren werden.

Nutzung von Elektro-Scootern

Wer einen Elektro-Scooter in der Schweiz fahren möchte, der muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Leicht-Motorfahrrad wie langsame E-Bikes oder eben E-Scooter benützen zu dürfen.

Von 14 bis 16 Jahren bedarf es eines Mofa-Ausweises (Führerausweis G oder M). Ist das 16. Lebensjahr vollendet, benötigen Jugendliche keinen Führerausweis mehr.

Die Pflicht, einen Helm zu tragen, besteht nicht. Jedoch empfehlen Hersteller und Experten gleichermassen immer wieder, auf diesen Kopfschutz nicht zu verzichten.

Polizei und der Sicherheitsdienst verstärken ihre Kontrollen

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde. Das Mitführen einer zweiten Person ist nur zulässig, wenn Pedale vorhanden sind.

Es darf mit diesen kleinen Elektrofahrzeugen ausschliesslich auf Flächen für Fahr- sowie Fahrradverkehr, dass heisst, auf der Strasse oder dem Veloweg gefahren werden.

Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Polizei und der Sicherheitsdienst der Gemeinde werden vermehrt Kontrollen vornehmen und weitere Schritte einleiten.