Mönthal ruft zum Rückschnitt von Bepflanzung am Wegrand auf
Wie die Gemeinde Mönthal mitteilt, werden die Einwohner aufgefordert, ihre Sträucher und Bäume am Wegrand bis Mitte Oktober 2022 zurückzuschneiden.
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Bepflanzungen und Grünhecken an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,80 Meter bis 3 Meter gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückhau bis spätestens Mitte Oktober 2022 vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist das Bauamt berechtigt, bei Bedarf ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückzuschneiden.
Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann das Bauamt nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat dankt für die verständnisvolle Mithilfe und für die Befolgung der erwähnten Vorschriften im Interesse der Verkehrssicherheit.