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Wettingen hebt Steuern für Schullandschaft-Projekt an

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Baden,

Wettingen plant eine Steuerfusserhöhung von drei Prozent für das Projekt «Margeläcker». Auch Nachbargemeinden müssen anteilig höhere Schulgeldkosten tragen.

Die Schule Margeläcker in Wettingen.
Die Schule Margeläcker in Wettingen. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Wettingen mitteilt, stimmen am 24. November 2024 die Wettinger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Budget 2025 ab. Mit dem Budget wird der Stimmbevölkerung eine Steuerfusserhöhung um drei Prozent unterbreitet, die zweckgebunden an das Projekt der Schullandschaft Margeläcker ist.

Von der geplanten Infrastruktur profitieren auch Schülerinnen und Schüler aus den Nachbargemeinden. Die Nachbargemeinden bezahlen anteilig an den Schulrauminvestitionen mit. Dies ist kantonal geregelt.

Neue Schulgeldverordnung regelt Kostenbeteiligung

Per 1. Juli 2024 hat der Regierungsrat die neue Schulgeldverordnung in Kraft gesetzt. Darin wird definiert, welche Kosten für die Berechnung des Schulgelds für Schülerinnen und Schüler ausserhalb ihrer Aufenthaltsgemeinde beigezogen werden dürfen.

Es sind dies einerseits Betriebskostenanteile für den laufenden Betrieb sowie andererseits Anlagekostenanteile. Bei den Anlagekosten werden auch Investitionskosten und Kapitalzinsen miteinberechnet.

Eine Beteiligung an den Investitionen selbst ist dabei nicht vorgesehen. Einfach ausgedrückt: die Gemeinden, deren Schülerinnen und Schüler in Wettingen die Schule besuchen, beteiligen sich nach Fertigstellung des Baus über die Abschreibungsdauer von 35 Jahren an den Erstellungskosten.

Dies betrifft insbesondere den Schulraum, der für die Bezirksschule vorgesehen ist. Diese Tatsache ist im Finanzplan – welcher der Einwohnerrat an der Sitzung vom 16. Oktober 2024 zur Kenntnis genommen hat – offen deklariert.

Steuererhöhung zur Vorfinanzierung

Für das Projekt Schullandschaft Margeläcker wird aktuell eine zweckgebundene Steuerfusserhöhung zur Vorfinanzierung beantragt. Die Vorfinanzierung dient dazu, objektgebunden eine Verbesserung der Selbstfinanzierung sowie eine Schuldendämpfung zu erreichen.

Eine Beteiligung der Nachbargemeinden – mit Schülerinnen und Schülern in Wettingen – an der Vorfinanzierung ist gesetzlich nicht möglich und darf dementsprechend auch nicht erfolgen.

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