Thalheim (AG)

Thalheim AG hilft weiterhin mit Betreuung der Geflüchteten

Gemeinde Thalheim AG
Gemeinde Thalheim AG

Brugg,

Wie die Gemeinde Thalheim AG informiert, liegt jetzt auch die Eingliederung der schulpflichtigen Kinder im Vordergrund.

Der Dorfbrunnen in Thalheim im Schenkebergertal. Im Hintergrund die weitherum sichtbare Ruine Schenkenberg.
Der Dorfbrunnen in Thalheim im Schenkebergertal. Im Hintergrund die weitherum sichtbare Ruine Schenkenberg. - Nau.ch / Werner Rolli

Der Krieg in der Ukraine dauert nunmehr seit einem Jahr an und die Gemeinden sind nach wie vor stark gefordert, die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten – auch mithilfe der Dorfbevölkerung – im Rahmen der Aufnahmepflicht sicherzustellen.

Gemeinsam mit der Gemeinde Schinznach wird die Aufnahmepflicht im Verbund gut erfüllt. In Thalheim wohnen aktuell 14 Personen mit Asylstatus und Status S.

Eine Familie und eine junge Frau sind untergebracht

Die Liegenschaft am Bachweg 79 konnte durch die Gemeinde Thalheim gemietet werden.

Bereits ist eine Mutter mit ihren beiden Kindern dort untergebracht und am Montag, 6. März 2023, ist eine zweite Familie (bestehend aus vier Erwachsenen und drei schulpflichtigen Kindern) eingezogen.

Eine weitere junge Frau ist privat untergebracht.

Mit Materialspenden aus dem Dorf und aufgrund der Dringlichkeit auch notwendigen Zukäufen konnte eine Liegenschaft eingerichtet werden.

Lange Wartelisten für einen Sprachkurs

Nun steht die administrative Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Eingliederung der schulpflichtigen Kinder im Vordergrund.

Auf den Aufruf der Gemeinde im März 2022 hatten sich einige Personen gemeldet, um ihre Unterstützung anzubieten. Möglicherweise haben sich deren Lebensumstände geändert.

Die Wartelisten zum Besuch eines seitens Kanton organisierten und finanzierten Sprachkurses sind lang – die Geflüchteten erhalten erst nach mehreren Monaten Zugang dazu.

Wer einen aktiven Beitrag zur Bewältigung dieser Notlage beisteuern möchte, soll sich so bald als möglich bei der Gemeindeschreiberin melden.

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