Bachenbülach macht zweiten Wahlgang für Schulpflege-Mitglied
Wie die Gemeinde Bachenbülach meldet, findet am 19. November 2023 die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 statt.
Im ersten Wahlgang vom 22. Oktober 2023 erreichte keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr. Der Gemeinderat ordnet daher einen zweiten Wahlgang auf den 19. November 2023 an.
Gemäss § 84 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) gelten die Wahlvorschläge des ersten Wahlgangs auch für den zweiten Wahlgang.
Zudem können bis am 26. Oktober 2023 gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Rekursoption beim Bezirksrat
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.