Ein generelles Feuerwerksverbot gilt in Grüsch
Wie die Gemeinde Grüsch informiert, ist auf dem gesamten Gemeindegebiet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten.
Der Gemeindevorstand macht die Einwohner gemäss Artikel 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Grüsch darauf aufmerksam, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten sind respektive eine Bewilligung benötigen.
Die Gemeinde Grüsch bittet die Bevölkerung, dies bei den anstehenden Feiertagen zu berücksichtigen.