In Seewis im Prättigau ist für Hochsitze ein Gesuch nötig
Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau informiert, müssen die Jäger vor dem Bau ihrer Hochsitze oder Passhütten ein Gesuch bei der zuständigen Stelle einreichen.
Jäger, welche auf dem Gebiet der Gemeinde Seewis im Prättigau einen Hochsitz, einen Bodensitz oder eine Passhütte erstellen möchten, müssen vorgängig ein schriftliches Gesuch unter Angabe des Standortes (Situationsplan 1:5000 oder 1:10’000) sowie der Art und Grösse (maximal 1,5 Quadratmeter Innenmass) der jagdlichen Einrichtung an das Revierforstamt einreichen.
Liegt die geplante Baute auf Privatgrund, ist die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.